Fehler in der sächsischen Corona-Schutzverordnung?

Pandemie Versammlungs-Teilnehmer können angeblich nicht sanktioniert werden

Sachsen. 

Ab Montag, 18 Uhr, gilt in Sachsen die neue Corona-Schutzverordnung (BLICK berichtete). Nun wurden heute im Netz Gerüchte gestreut, dass es einen folgenschweren Fehler in der neuen Corona-Verordnung gebe. Martin Kohlmann von den Freien Sachsen, der seines Zeichens Anwalt in Chemnitz ist, informierte heute über Telegram, dass ein wichtiger Satz in der neuen Verordnung "vergessen" wurde. "Jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen, die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt", so Kohlmann. Es gebe damit keine Sanktionsmöglichkeiten für Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die entgegen der Verordnung einen Aufzug durchführen. Dieser ist zwar verboten, aber kann somit nicht sanktioniert werden. 

Polizei kündigt Auflösungen von Versammlungen an

Auf Nachfrage des BLICK bei der Polizei Chemnitz wurden die Gerüchte der Freien Sachsen weder bestätigt noch dementiert, dass es einen Fehler in der Corona-Schutzverordnung gibt. "Wir sind in den verschiedenen Einsatzgebieten unterwegs und präsent. Und wir werden nach wie vor die Maßnahmen durchsetzen, dass wir Versammlungen, die aufgrund der Corona-Notfallverordnung nicht zulässig sind, unterbinden. Wir werden die Teilnehmer darauf hinweisen, wenn es zu Versammlungen kommen sollte, dass diese verboten sind und diese dann auflösen." Weiterhin teilte die Polizei Sachsen am Montagnachmittag über Twitter mit: "Nach wie vor sind Versammlungen, an denen mehr als zehn Personen teilnehmen und die nicht ortsfest sind, nach der Corona-Schutzverordnung unzulässig und werden durch uns unterbunden."

Heute ist die Polizei in Freiberg und Chemnitz verstärkt im Einsatz, da sich Versammlungen angekündigt haben. Kohlmann selbst schrieb in seinem Post: "Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren! [...] Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!" 

Der BLICK hat sowohl versucht beim Land Sachsen, als auch bei der Polizei eine Antwort zu erhalten, ob an den Gerüchten etwas dran ist und ob es wirklich eine neue Verordnung geben wird. Bislang gibt es kein offizielles Statement. Wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
 

 

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