Führerschein-Umtausch läuft: Wer jetzt zur Behörde muss und warum

Millionen Autofahrer sind betroffen. Warum der Führerschein überhaupt getauscht werden muss und was passiert, wenn Sie es nicht tun

Region

Der große Führerschein-Umtausch läuft auf Hochtouren. Nachdem bis 2025 bereits die alten Papierführerscheine dran waren, sind nun die Scheckkarten-Führerscheine an der Reihe. Es geht um enorme Zahlen: Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland schrittweise gegen neue, fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Wer die Frist verpasst, riskiert Ärger – besonders im Ausland.

Warum der Führerschein jetzt umgetauscht werden muss

Der Umtausch ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Künftig sollen Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem werden alle Führerscheine zentral erfasst, um Missbrauch zu verhindern. Damit die Behörden nicht überrannt werden, regelt ein gesetzlicher Stufenplan, wer wann zum Umtausch verpflichtet ist.

Diese Führerscheine müssen jetzt bis Januar 2026 getauscht werden

Aktuell betroffen sind alle Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2026 erfolgen. In den Folgejahren sind dann die später ausgestellten Kartenführerscheine an der Reihe. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat unabhängig vom Führerschein-Typ Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Gute Nachricht für alle Autofahrerinnen und Autofahrer: Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung und ohne Gesundheitscheck. Für den Antrag bei der Führerscheinstelle wird ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Die Kosten liegen bei rund 25 Euro, gegebenenfalls plus Foto- und Versandkosten. Wurde der alte Papierführerschein nicht am heutigen Wohnort ausgestellt, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde notwendig. Diese lässt sich meist per Post, telefonisch oder online beantragen.

Welche Führerscheine sind die nächsten?

Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und Januar 2013 ausgestallt wurden, haben kein Ablaufdatum. Entscheidend ist das Ausstellungsjahr, das auf der Vorderseite unter Ziffer 4a notiert ist. Die Umtauschfristen im Überblick:

  1. 1999 – 2001: bis 19. Januar 2026
  2. 2002 – 2004: bis 19. Januar 2027
  3. 2005 – 2007: bis 19. Januar 2028
  4. 2008: bis 19. Januar 2029
  5. 2009: bis 19. Januar 2030
  6. 2010: bis 19. Januar 2031
  7. 2011: bis 19. Januar 2032
  8. 2012 –18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

So lange gilt der neue Führerschein

Der neue Scheckkartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Aber keine Sorge: Die Fahrberechtigung läuft nicht ab. Nach 15 Jahren wird lediglich das Dokument erneuert, erneut ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Frist verpasst? Das droht bei Versäumnis

Auch wenn der Umtausch verpflichtend ist: Wer die Frist verpasst, begeht keine Straftat und verliert nicht die Fahrerlaubnis für Pkw oder Motorrad. Wer mit dem alten Führerschein erwischt wird, muss allerdings mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Probleme kann es im europäischen Ausland geben, etwa beim Mietwagenverleih.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Auch interessant für dich