Gebührenstreit bei "Jerusalema-Challenge": Werden Mutmacher-Tänzer jetzt abkassiert?

Corona Konzernriese Warner Music verlangt Lizenzgebühren für Lied

Auf der ganzen Welt setzen Menschen in diesen schwierigen Zeiten ein Zeichen von Zusammenhalt und Solidarität, indem sie zum Song "Jerusalema" mit einstudierter Choreografie tanzten, die Aktion filmten und im Internet verbreiteten. Damit soll Menschen während der Pandemie Mut gemacht und Lebensfreude verbreitet werden.

Auch in unserer Region erfreut sich die Aktion großer Beliebtheit: so berichteten wir erst letzte Woche von den Tänzern bei der AWO in Freiberg und davor beim Chemnitzer Designer "Germens" sowie bei verschiedenen Chemnitzer Tanzschulen.

Song sollte nicht ohne Lizenz genutzt werden, "um sich selbst zu promoten" 

Doch nun der Schock: Rechnungen wurden an viele Firmen und Dienststellen verschickt, weil sie den Jerusalema-Song in ihren Videos verwendet haben. Der Grund dafür ist die GEMA-Gebühr, die für die gewerbliche Nutzung des Liedes entrichtet werden muss beziehungsweise die Lizenz, die dafür erworben werden muss. Denn der Song ist ist urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Privatpersonen, die Musik in ihren Videos nutzen, die sie im Internet veröffentlichen.

Deshalb fordert der Musikkonzern Warner Music jetzt Lizenzgebühren ein, denn der Interpret des Songs und Musikproduzent Master KG steht unter Vertrag beim Musik-Riesen.   

Die Plattenfirma liebe es, dass es so viele Fans von "Jerusalema" gebe. "Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern", wird ein Warner-Sprecher bei "Focus Online" zitiert. Deshalb erhalten zahlreiche Unternehmen und Organisationen in diesen Tagen Rechnungen des Musik-Riesen.

Auch Innenministerium in NRW musste schon bezahlen

Und das betrifft nicht nur private Tänzer. Diese wolle man nämlich nicht vordergründig zur Kasse bitten. "In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Privatpersonen keine Erlaubnis für die Nutzung unserer Musik im Rahmen der ‚Jerusalema Dance Challenge‘ einholen oder kostenpflichtig eine Lizenz erwerben, wenn sie Videos mit unserer Musik in sozialen Medien oder auf Videoplattformen veröffentlichen", so ein Sprecher von Warner Music gegenüber dem "RND".

Vielmehr gehe es hier um Institutionen, Unternehmen oder Organisationen. So musste jetzt auch in Nordrhein-Westfalen das Innenministerium für die Tanz-Challenge aufkommen, da viele Forderungen gegenüber nordrhein-westfälischen Polizeidienststellen bestanden, die den Song genutzt haben. Abmahnungen oder die Forderung von Strafzahlungen habe man allerdings generell nicht verschickt, heißt es vom Konzernriesen Warner Music.

Das sagt der Chemnitzer Designer René König dazu

Dass gerade in Zeiten einer Pandemie solche Mutmacher-Videos zur Kasse gebeten werden, ruft bei vielen Menschen Unmut hervor.  Der Chemnitzer Germens-Designer René König sagt dazu: "Das nun Warner Music nachträglich Nutzungsgebühren verlangt, ist aus meiner Sicht korrekt." Die Videos haben zwar einen gemeinnützigen Ansatz, aber letztlich sei es doch auch als Werbung für die Vereine und Organisationen selbst zu betrachten. "Die Frage ist, ob sich für Warner Music der finanzielle Ertrag bei der Rechteausübung lohnt, setzt man den negativen Beigeschmack und die öffentliche Empörung entgegen, die sich daraus ergibt", so König weiter, "denn die vielen Jerusalema Challenges sind ja nicht aus werblichen Aspekten entstanden, sondern sehr emotional und situationsbedingt durch Corona." 

So viel sei laut dem Designer sicher: Sowohl der "Jerusalema"-Song mit den vielen tausenden Challanges, aber auch die negativen finanziellen Folgen, die sich daraus ergeben, werden in die Geschichtsbücher eingehen. 


 

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