Gefährliche Angriffe auf Jugendhelfer in Dresden

Blaulicht Beschuldigtem liegt versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last

Dresden. 

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 18-jährigen Gambier Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u.a. versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Jugendhelfer kann alle Angrife abwehren

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 21. August in einer Einrichtung der Jugendhilfe in Dresden nach einem Streit in Verletzungsabsicht zunächst eine Kaffeetasse in Richtung eines 45-jährigen Jugendhelfers geworfen und sodann eine mittels eines Feuerzeugs und eines Deosprays erzeugte offene Flamme auf den Jugendhelfer gerichtet zu haben, um diesem Verbrennungen zuzufügen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da die Kaffeetasse ihr Ziel verfehlte und der Jugendhelfer der Flamme ausweichen konnte.

 

Nachdem das Feuer erloschen war, soll der Beschuldigte versucht haben, dem Jugendhelfer mit einer Schere in den Bauch zu stechen. Dies gelang ihm nicht, da der Jugendhelfer den Angriff abwehren konnte. Bei einem anschließenden Gerangel kamen sowohl der Jugendhelfer als auch der Beschuldigte zu Fall. In dieser Situation soll der auf dem Jugendhelfer liegende Beschuldigte mit Tötungsabsicht versucht haben, mit der Schere auf den Kopf oder den Oberkörper des Jugendhelfers einzustechen. Dies gelang ihm nicht, da er von anderen Mitarbeitern der Einrichtung der Jugendhilfe überwältigt werden konnte. Gleichwohl soll es ihm noch gelungen sein, dem geschädigten Jugendhelfer einen derartigen Stoß zu versetzen, dass dieser erneut zu Fall kam und sich an der Schulter verletzte.

Beschuldigte leidet an psychischer Erkrankung

Der Beschuldigte wurde am 21. August 2021 vorläufig festgenommen und befand sich vom 22. bis 24. August in Untersuchungshaft. Seit 24. August ist der Beschuldigte aufgrund Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Dresden vom 20. August einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Denn im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet, die Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden kann. Der Beschuldigte ist bislang nur geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Zum Tatvorwurf hat sich der Beschuldigte bislang nicht eingelassen.

 

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

 

 

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