Impfzentren-Update: Astrazeneca für weitere Personengruppen freigegeben

Corona Aktuelle Änderungen bezüglich der Corona-Impfung mit Astrazeneca

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Ab sofort können in allen Impfzentren wieder Erstimpfungen mit dem Impfstoff von Astrazeneca für Personen, die älter als 60 Jahre sind, durchgeführt werden. Erste Termine dafür wurden bereits am 14. Mai im Buchungsportal freigeschaltet. Aktuell sind diese Termine in wenigen Impfzentren (Annaberg, Löbau und Mittweida) noch nicht restlos ausgebucht. Zudem laufen die Vorbereitungen dafür, dass Termine mit Vaxzevria (Impfstoff von Astrazeneca) auch für Personen zwischen 40 und 59 Jahren in den Impfzentren buchbar sind. Dies aber nur dann, wenn ein ausdrücklicher Wunsch während des Buchungsvorgangs angegeben wird und nach entsprechender Aufklärung durch den Arzt in dem Impfzentrum.

Keine Aufhebung der Priorisierung 

Wichtig ist zu beachten, dass für die Impfzentren nicht die Priorisierung für den Impfstoff aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass bei Personen zwischen 40 und 59 Jahren ein Impfberechtigung resultierend aus den drei freigegebenen Priorisierungsgruppen vorliegen muss.

Im nächsten Update des Buchungssystems wird eine entsprechende Auswahlmöglichkeit eingespielt, die dann die explizite Buchung eines solchen Impfangebotes ermöglicht. Die Buchung dieser Impfangebote sind ausschließlich über das Onlineportal möglich, um nach der Entscheidung des sächsischen Sozialministeriums zur Durchführung der Zweitimpfungen nach dem 31. Juli alle Personen auch kurzfristig über eventuelle Veränderungen von Ort oder Zeitpunkt der Zweitimpfung informieren zu können.

Wie verhält es sich mit den Zweitimpfungen?

Aktuell erfolgen Zweitimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca gemäß gültiger SIKO-Empfehlung:

  • bei einem Lebensalter ab 60 Jahren mit Vaxzevria (Astrazeneca)
  • bei einem Lebensalter unter 60 Jahren grundsätzlich mit einem mRNA-Impfstoff
  • Bei einem Lebensalter unter 60, auf ausdrücklichen Wunsch beim Check-in im Impfzentrum und nach entsprechender Impfaufklärung durch den Arzt kann im Rahmen der ärztlichen Verantwortung sowie in Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Impfstoffes vor Ort zu diesem Zeitpunkt, kann die Zweitimpfung mit dem Astrazeneca-Impfstoff ermöglicht werden.

Zweitimpftermine nach dem 31. Juli

Aktuell ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Zweitimpftermine für den Impfstoff des Herstellers Astrazeneca auch in den Impfzentren durchgeführt werden können. Aktuell ist eine Laufzeit der elf Impfzentren außerhalb der kreisfreien Städte bis 31.7.2021 vorgesehen. Ebenso wird durch das Sozialministerium geprüft, ob der Zeitintervall zwischen Erst- und Zweitimpfung verkürzt wird. Wir informieren über unsere Kanäle, sobald die entsprechende Entscheidung vorliegt.

Update zur Weiterführung der Impfzentren

Der Freistaates Sachsen hat nun auch Entscheidungen zur Weiterführung der temporären Impfzentren getroffen. Demzufolge ist festgelegt:

  • die Weiterführung des temporären Impfzentrum Grimma bis 31. Juli sowie
  • die Sicherstellung der Durchführung aller bereits geplanten Zweitimpfungen im temporären Impfzentrum Plauen

Update zu den Terminvergaben

Die Bereitstellung von neuen Impfterminangeboten in den sächsischen Impfzentren wird nach Verfügbarkeit von Impfstoffen weiterhin im bekannten Rhythmus im Buchungsportal freigeschaltet:

  • Montag um 12 Uhr,
  • Mittwoch um  8 Uhr und
  • Freitag um 18 Uhr

Update zu den Mobilen Impf-Teams

Aktuell erreichen das DRK täglich Anfragen von Firmen, welche mit einem mobilen Team ihre Mitarbeitenden immunisieren wollen. Wir empfehlen hierfür primär auf individuelle Termine in den Impfzentren oder bei den niedergelassenen Ärzten zu setzen. Die 30 regulären und 7 temporären mobilen Teams sind zum Teil bis in den August hinein gebucht. Aktuell sind bereits knapp 1100 Einsätze in Pflege- oder Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinden, Städten und Kommunen sowie bei Firmen, die zur kritischen Infrastruktur gehören, geplant.

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