Jugendschutz: Diese Werbungen sollen Kinder künftig nicht mehr sehen

Ernährung Süßwaren für Kinder dürfen nicht mehr als gesund beworben werden

Sachsen. 

Sachsen. "Vitamine und Naschen!": Mit diesem Spruch bewirbt die Marketingabteilung seit Jahren "Nimm2 Lachgummi". Schon bald könnte das der Vergangenheit angehören. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) verschärft seine Bestimmungen für Werbung der Kategorie Lebensmittel, die besonders fett-, salz- oder zuckerhaltig sind. Gelten sollen jene Regeln voraussichtlich ab Juni.

Im Schnitt sehen Kinder zwischen drei und dreizehn Jahren etwa 15 Werbungen täglich für ungesunde Lebensmittel. Um Kinder und Jugendliche künftig besser zu schützen und weniger zu beeinflussen, wird dabei unter anderem das Alter der Zielgruppe angehoben, für die die Werbebeschränkungen gelten: von 12 auf 14 Jahre. Neu ist außerdem, dass Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt nicht mehr auf gesunde Inhaltsstoffe wie Calcium oder Vitamine hinweisen darf.

Diese Regeln gelten aber nicht für alle Werbeinhalte. Sie greifen nur, wenn die Werbung im Umfeld von Kindersendungen ausgestrahlt wird oder sich mit ihrer Aufmachung gezielt an Kinder richtet. Grundsätzlich dürfen Süßigkeiten also nach wie vor beworben werden, die Werbung darf aber bestimmte Inhaltsstoffe nicht mehr als Verkaufsargument herausstellen. Die Regeln gelten für alle Unternehmen, die für Lebensmittel werben.

 

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