Kabinett verabschiedet Corona-Hilfen: 9 Millionen für Kultur und Tourismus

Förderrichtlinien Tourismus und Kultur am härtesten von den Einschränkungen der Corona-Krise betroffen

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus fördert aufgrund der Corona-Krise Tourismus und Kultur mit weiteren rund 9 Millionen Euro. Das Sächsische Kabinett hat die entsprechenden drei Förderrichtlinien dafür heute verabschiedet. Die Finanzhilfen werden vorbehaltlich der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages aus dem Sondervermögen "Corona-Bewältigungsfonds Sachsen" zur Verfügung gestellt.

"Noch immer sind Kultur und Tourismus am härtesten von den Einschränkungen der Corona-Krise betroffen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir finanzielle Mittel für die Einrichtungen und Betroffenen zur Verfügung stellen, die durch die Corona-Maßnahmen weiter mit großen Einschränkungen konfrontiert sind. Mit der finanziellen Förderung von Modellprojekten und touristischen Einrichtungen setzen wir ein wichtiges Signal für den Neustart im Tourismus. Es ist mir sehr wichtig, dass wir die Einrichtungen und Unternehmen dabei unterstützen", betonte die Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Förderung für Modellprojekte, Tourismus, Zoos, freie Musikschulen und Tanzschulen

Zum einen unterstützt Sachsen den Restart in der Tourismusbranche und damit verbundene Modellprojekte mit insgesamt 2 Millionen Euro. Konkret gefördert werden mit der neuen Richtlinie die wissenschaftliche Begleitung von Modellvorhaben sowie Maßnahmen zum Erhalt von touristischen Einrichtungen nach coronabedingtem Betriebsausfall im laufenden Jahr 2021 oder zur Vorbereitung der kommenden Saison.

Weiterhin gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind.

Dazu zählen insbesondere die Umsetzung von Hygienekonzepten wie zum Beispiel Gästelenkung, Luftfilterung und Ähnliches. Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bis spätestens 31. September 2021 eingereicht werden.

Weiterhin stellt der Freistaat für sächsische Tierparks und Zoologische Gärten 5 Millionen Euro bereit. Ziel der Förderung ist es, finanzielle Engpässe zu überbrücken, um den Erhalt dieser Einrichtungen abzusichern. Die Einnahmeausfälle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 sollen so ausgeglichen werden. Anträge können bis zum 30. Juni 2021 bei der SAB gestellt werden.

Auch für die freien Musikschulen und freiberufliche Anbieter von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht im Freistaat Sachsen gibt es ab jetzt ein Förderprogramm. Insgesamt stehen für 2021 dafür rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anbieter von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht im Freistaat Sachsen sind aufgrund der Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen mit Einschränkungen konfrontiert, die sich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Träger auswirken. Ziel ist es, durch einen Zuschuss finanzielle Engpässe zu überbrücken und so die Existenz der Träger zu sichern und zum Fortbestand der vielfältigen Kulturlandschaft Sachsens beizutragen. Anträge für diese Förderung können bis zum 31. Juli 2021 bei der SAB gestellt werden.

 

Weitere Details zu den drei Förderrichtlinien gibt es auf der Internetseite. 

 

 

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