Kinderfreizeitbonus wird ab August ausgezahlt

Soziales Bedürftige Familien erhalten Unterstützung für Ferien- und Freizeitgestaltung

Ab August erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 Euro für jedes minderjährige Kind. Der Bundestag beschloss mit dem Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung - hier muss kein Antrag gestellt werden.

 

Antrag via Kurzformular

Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld beziehungsweise KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt in diesen Fällen ab 23. August. Wie die Agentur für Arbeit Chemnitz mitteilt, müssen Empfängerinnen und Empfänger von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) den der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Formular beantragen. Dieses Formular ist unter www.familienkasse.de eingestellt. Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht seit Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800/4 5555 43 zur Verfügung.

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