Kulturministerin sieht Modellprojekt in Trebsen als Wegweiser für künftige Großveranstaltungen

Festival Beim Firebirds-Festival am Wochenende wird ein umfassendes Testkonzepte durchgespielt

Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch sieht in dem ab morgen, dem 2. Juli in Trebsen stattfindenden Festival-Modellprojekt eine große Chance, um wichtige Erkenntnisse für künftige Großveranstaltungen abzuleiten. "Wir haben glücklicherweise eine ruhige Infektionslage. Aber die Pandemie ist nicht vorbei. Wir müssen deshalb alles tun, um auch mit Blick auf den Herbst Risiken beherrschbar zu machen. Dazu gehört herauszufinden, unter welchen Bedingungen auch Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen in Festivalatmosphäre sicher durchgeführt werden können. Das Firebirds-Festival kann dafür wichtige Hinweise liefern", so Barbara Klepsch.

Ein Festival inter Aufsicht

Das Modellprojekt wurde im Vorfeld von der im Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus verankerten Fachkommission geprüft und schließlich das Einvernehmen erteilt. Es wird durch Wissenschaftler der TU Dresden begleitet. Die Gäste müssen sich vor der Anreise sowie vor Ort testen lassen. Im Gegenzug für die Kombination unabhängiger Tests gibt es beim Festival keine Abstandsregeln, keine Maskenpflicht und kein Alkoholverbot.

Eine Reihe an Projekten wurden bereits gefördert

Das Staatsministerium für Kultur und Tourismus hat bereits im vergangenen Jahr über den Wettbewerb "Denkzeit Event" zahlreiche Konzepte und Projekte gefördert, die sich mit Veranstaltungsformaten unter Pandemiebedingungen auseinandersetzen. 157 Projekte konnten auf diese Weise unterstützt werden, der Freistaat stellte 1,5 Millionen Euro dafür bereit. Das Firebirds-Festival wurde für sein Konzept mit 40.000 Euro prämiert. Das Projekt wird außerdem von der Kampagne "So geht Sächsisch"" unterstützt.

Die Inzidenz ist stabil - was bedeutet das für Festivals?

Bei einer stabilen Inzidenz unter 10 sind in Sachsen seit heute (1. Juli 2021) wieder Großveranstaltungen erlaubt. Dadurch wird der Anwendungsbereich für Modellprojekte kleiner, denn aufgrund der erfreulicherweise niedrigen Inzidenzen und der weiteren Lockerungsschritte ab dem 1. Juli 2021 sind nahezu alle Bereiche - teils unter Hygieneauflagen - wieder geöffnet. Die Fachkommission Modellprojekte hat bislang neun Mal getagt. 25 Anträge auf Erteilung des Einvernehmens zu verschiedensten Modellprojekten wurden gestellt und die Fachkommission hat für zehn Modellprojekte ihr Einvernehmen erteilt.

In ihrer bisher letzten Sitzung am 24. Juni 2021 hat die Fachkommission über vier Modellprojekte beraten. Da die Öffnung der beantragten Bereiche bzw. die Durchführung der geplanten Veranstaltungen dank erfreulicherweise niedriger 7-Tage-Inzidenzen und der ab heute geltenden Sächsische Corona-Schutz-Verordnung bereits wieder möglich ist, konnte die Fachkommission jedoch kein Einvernehmen erteilen. Sofern absehbar ist, dass die 7-Tage-Inzidenz wieder steigt und die betroffenen Bereiche erneut von Schließungen bedroht sein werden, wird sich die Fachkommission Modellprojekte erneut mit diesen Projekten befassen.

Hintergrund:

Laut § 31 Modellprojekte der Corona-Schutz-Verordnung kann der zuständige Landkreis oder die zuständige Kreisfreie Stadt landesbedeutsame Modellprojekte zeitlich befristet genehmigen. Diese müssen sich auf geschlossene Einrichtungen und Angebote beziehen. Es sollen nicht mehr als zwei Modellprojekte je Landkreis oder Kreisfreier Stadt für denselben Zeitraum genehmigt werden.

Vor der Genehmigung sind 1. das Benehmen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und 2. das Einvernehmen mit einer bei der Staatsministerin für Kultur und Tourismus im Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Oberste Landesgesundheitsbehörde) eingerichteten Fachkommission herzustellen.

Landesbedeutsame Modellprojekte untersuchen wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt. Dafür ist ein gewisses Mindestmaß des Infektionsgeschehens notwendig, um valide wissenschaftliche Erkenntnisse auch für höhere 7-Tage-Inzidenzen zu gewinnen. Ziel ist die Untersuchung von Corona-Testkonzepten sowie von digitalen Systemen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ihre Übermittlung an das Gesundheitsamt. Sie sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich begleitet werden.

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