Dresden.
Dresden. In dem derzeit vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden laufenden Strafverfahren gegen zwei Männer wegen des Schmuggelns von 70 Kilogramm Heroin mit einem Straßenverkaufswert von mindestens drei Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft Dresden am 27. Mai 2020 ihr Plädoyer gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, beide Angeklagte wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren zu verurteilen.
Urteilsverkündung am 11. Juni erwartet
Das Verfahren soll am 11. Juni 2020 um 12 Uhr vor dem Landgericht Dresden mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt werden. Die Urteilsverkündung soll voraussichtlich noch am gleichen Tag erfolgen.