Bund und Länder haben nach einer viereinhalb stündigen Konferenz beschlossen, dass es neue Corona-Maßnahmen geben muss, um die drastisch steigenden Corona-Infektionen in den Griff zu bekommen. Ab Montag gelten folgende Maßnahmen:
Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden verboten. Nur noch zu notwendigen Zwecken, wie zwingende Dienstreisen, dürfen Reisen angetreten werden.
Theater, Opern, Konzerthäuser schließen ab den 2. November bis Ende des Monats. Diese Regelung betrifft auch Freizeit- und Amateursportbetriebe.
In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit höchstens zehn Personen aufhalten.
Gastronomie-Betriebe müssen bis Ende November schließen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
Profisport findet ab November ohne Zuschauer statt. Dies gilt auch für die Fußballbundesliga.
Zudem wird von den Unternehmen gefordert, Home Office zu ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
Schulen und Kindergärten sollen in dieser Zeit geöffnet bleiben. Ebenso der Groß- und Einzelhandel. In den Geschäften sollen sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten.