Mindestlohn: Sachsen profitieren am meisten

Studie Erkenntnisse zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sachsen

Mehr als jeder zehnte Beschäftigte in Sachsen bekam 2015 mehr Geld für seine Arbeit als im Vorjahr. In diesem Jahr wurde der allgemeine flächendeckende Mindestlohn eingeführt - ein arbeitsmarktpolitischer Meilenstein. Rund 13 Prozent der Sachsen profitierten vom Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes - so viele wie in keinem anderen Bundesland. Eine sachsenspezifische Studie hat in den vergangenen Jahren ermittelt, wie der Mindestlohn in Sachsen umgesetzt wird, welche Wissenslücken es möglicherweise gibt und wie bei Defiziten noch besser unterstützt werden kann.

Mindestlohn größtenteils eingehalten

Eine massenhafte Umgehung des Mindestlohns im Freistaat hat die Studie dabei nicht ergeben. Nach den vorliegenden Daten werden Mindestlohnregelungen in den allermeisten Unternehmen gesetzeskonform umgesetzt und eingehalten. Die Kontrollen sind Aufgabe des Zolls, dessen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für die Überwachung des Mindestlohns zuständig ist. So sind im Jahr 2018 in Sachsen 1,5 Ordnungswidrigkeitsverfahren je 1.000 Betriebe wegen Nichtgewährung des Mindestlohnes eingeleitet worden. Bei mehr als 140.000 Unternehmen im Freistaat sind das insgesamt rund 210 Verfahren. Aufgrund von Verstößen gegen die Melde-, Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Bereitstellungspflichten von Unterlagen sind 0,8 Verfahren pro 1.000 Betreibe eingeleitet worden. Formen der Mindestlohnunterschreitung sind dabei zum Beispiel Fehler bei der Arbeitszeitdokumentation, die Nichtberücksichtigung von Vor- und Nacharbeiten oder die Verrechnung von Stundenlöhnen mit weiteren Leistungen wie Unterkünften, Verpflegung und Gutscheinen zu teilweise überhöhten Preisen. Die höhere Gefahr der Mindestlohnunterschreitung im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ergebe sich laut Studie aus der geringen und rückläufigen betrieblichen Mitbestimmung und Tarifbindung in Sachsen, der kleinteiligen Unternehmensstruktur und ländlich geprägten Siedlungsstruktur sowie aus der Lage als Grenzregion zu Polen und Tschechien.

Stärkung der Lohngerechtigkeit

"Der Mindestlohn wirkt, aber wir wollen die praktische Durchsetzung weiter verbessern. Im Vordergrund bei der Studie stand für uns die Frage nach einer besseren Unterstützung rechtstreuen Handelns", sagt Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. "So zeigten sich zum Beispiel schlicht oft Erkenntnisdefizite in Bezug auf den Mindestlohn - spannenderweise bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ebenso wie bei Unternehmen." Im Jahr 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Zurzeit beträgt er 9,60 Euro und steigt bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind. Dulig: "Der Mindestlohn trägt dazu bei, die Existenz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sichern, Armut trotz Arbeit zu vermeiden und Lohngerechtigkeit in der Arbeitswelt zu stärken."

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