Neue Corona-Schutzverordnung für Schulen und Kitas

Corona Tests für Ungeimpfte

Das sächsische Kabinett hat eine überarbeitete Corona-Schutzverordnung für Schulen und Kitas beschlossen, welche vorerst vom 21. Oktober bis zum 17. November gelten wird.Jene sieht vor, dass ab dem 8. November in allen Schulklassen im Unterricht keine Maskenpflicht mehr besteht, für Schüler sowie Personal.

Fahrplan für die Maskenpflicht

Vom 1. bis 7. November bleibt die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen zunächst bestehen. Ebenfalls bestehen bleibt die Maskenpflicht innerhalb des Schulgebäudes ab einer Wocheninzidenz von 35.

Die Maskenpflicht im Unterricht setze erst wieder ein, wenn die Vorwarnstufe erreicht ist, so das Kabinett.

Verfahren für ungeimpfte Personen

Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal, welche nicht vollständig geimpft oder genesen sind,müssen in den ersten zwei Wochen nach Ferienende dreimal auf das Coronavirus getestet werden.

Nach dem 14. November werden Tests auf zweimal die Woche runtergesetzt, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz oberhalb dem Wert von 10 liegt. Darunter reicht es, einmal wöchentlich einen Testnachweis zu erbringen.

Weitere Maßnahmen

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) erklärt, dass temporäre Schulschließungen oder Wechselunterricht für betroffene Schulen angeordnet werden könnten. Sachsenweite Schulschließungen sind in der Verordnung nicht vorgesehen.

Weitere Änderungen in Planung

Neben Lerneinrichtungen wurden auch die Konzepte für Großveranstaltungen und das 2G-Modell auf den Weg gebracht.

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