Neue Corona-Verordnung: Was in Sachsen ab 31. Mai gelten soll

Corona Hotels sollen ab 14. Juni öffnen dürfen

Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat am heutigen Mittwoch in einer Pressekonferenz die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Diese sieht weitreichende Lockerungen für die Bereiche Sport, Tourismus und Kultur vor. 

Diese Verordnung soll ab dem 31. Mai und bis zum 13. Juni gelten. 

"Aufgrund der guten Inzidenzentwicklung konnten wir die Lockerungen beschließen", sagt Köpping. Auch ein Eckpunktepapier, wie es ab dem 14. Juni weitergeht, wurde erarbeitet. 

Die bisher geltenden Regelungen ab einem Inzidenzwert von 100, die zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen betreffen, sollen vorerst bis zum 13. Juni bestehen bleiben. 

Ab einer Inzidenz von unter 100 (bei fünf Werktagen)

Einzelhandel

Ab diesem Wert soll der gesamte Einzelhandel öffnen dürfen. Dafür wird ein tagesaktueller Test benötigt. Damit würden Angebote wie "Click & Collect" und "Click & Meet" nicht mehr nötig sein. Ausgenommen davon sind Lebensmittelgeschäfte und Baumärkte, die bereits zum Grundbedarf gehören und ohne Test besucht werden dürfen.

 

Sport

Kontaktsport soll in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich möglich sein. Dabei ist eine Kontakterfassung notwendig. Übungs-und Anleitungspersonal soll einen negativen Test vorlegen. 

Auch die Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks sollen mit Kontakterfassung, Hygienekonzept und tagesaktuellem Test möglich sein.

Ab einer Inzidenz von unter 50 (bei fünf Werktagen)

Gastronomie

Die Innengastronomie soll mit Kontakterfassung und Test (bei mehreren Hausständen) öffnen dürfen.

Sport

Kontaktsport auf Innenanlagen soll mit bis zu 30 Personen möglich sein; auch hier soll Anleitungs- und Übungspersonal einen negativen Test vorlegen müssen. Große Sportveranstaltungen sollen mit Hygienekonzept, Kontaktverfolungen und negativen Tests der Besucher möglich sein. Hierbei gibt es eine Neuerung: Bei Veranstaltungen oder Einrichtungen mit Hygienekonzept ist nur die Anzeige eines Hygienekonzepts, nicht aber die Genehmigung erforderlich. 

Schulen

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 soll auch der Regelbetrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder möglich sein. Der Betrieb soll dann, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Wert 50 unterschritten worden ist, am übernächsten Tag wieder aufgenommen werden. Damit soll Präsenzunterricht für alle Schüler in allen Fächern und Klassen stattfinden; in den Grundschulen kann der Fokus weiterhin (in Eigenverantwortung) auf die Kernfächer gelegt werden.Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Personen, die Gelände und Gebäude von Schulen und Kitas betreten, bestehen. Allerdings gilt die Testpflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Die begleitenden Personen sind jedoch verpflichtet, beim Bringen und Abholen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen.

 

Ab einer Inzidenz von unter 35 (nach 14 Tagen) 

Die Testpflicht, die zum Beispiel für Besuche im Einzelhandel oder in Einrichtungen wie Zoos oder Freibädern notwendig ist, könnte dann wegfallen.

Auch die Genehmigung und Beantragung von Modellprojekten soll vereinfacht werden.

 

Das könnte ab 14. Juni gelten: 

Laut dem Eckpunkte-Papier des Kabinetts sollen ab 14. Juni weitreichende Lockerungen geplant werden. Diese müssen allerdings erst noch ausführlich geplant und geprüft werden. Geplant ist:  

- Wegfall der Kontaktbeschränkungen im Privatbereich (mit Regelung für Treffen im öffentlichen Bereich), 

- Groß-und Sportveranstaltungen mit genehmigten Hygienekonzepten (hier ist eine Genehmigung des Konzepts wieder erforderlich),

- Öffnung von Kantinen ohne Test mit Kontakterfassung,

- Beherbergungsbetriebe ab Inzidenz von unter 100 könnten wieder öffnen, zum Beispiel Hotels und Pensionen,

- touristische Busreisen, Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr und Flusskreuzfahrten sollen möglich sein (bei Hygienekonzept, Kontakterfassung und negativen Tests der Besucher),

- Chöre sollen wieder gemeinsam singen dürfen, gilt auch insbesondere für Chöre in der Kirche, 

- Versammlungsrecht soll überprüft werden,

- Quadratmeterbegrenzung soll gelockert werden, 

- Schulfahrten sollen zugelassen werden,

- Innenbäder und Saunen sollen öffnen dürfen sowie 

- Öffnungsperspektiven für alle Freizeiteinrichtungen geschaffen werden. 

 

Außerdem soll eine Untergrenze von Inzidenzen soll eingerichtet werden, mit der dann Maskenpflicht, Kontaktverfolgungen, negative Test und Kontaktbeschränkungen wegfallen können.

Am heutigen Mittwoch sind die Inzidenzen in Sachsen erstmals in allen Landkreisen unter 100. Damit beträgt der gesamtsächsische Wert 47,2 und ist erstmals seit Oktober unter 50. 

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