Neues Gesetz: Auf diese Flaschen gibt es bald Pfand

Gesetz Für Verbraucher und Gastronomen wird sich künftig einiges ändern

Sachsen. 

Sachsen. Der Verpackungsmüll in Deutschland nimmt jährlich größere Ausmaße an. Daher hat die Bundesregierung ein neues Gesetz erlassen. Für Verbraucher und Gastronomen wird sich künftig einiges ändern.

Mehr Pfand auf Dosen und Getränkeflaschen

Auf Dosen und Getränkeflaschen soll ab nächstem Jahr deutlich mehr Pfand erhoben werden als bisher. Um die Müllmenge zu reduzieren, hat die Bundesregierung am Mittwoch ein neues Verpackungsgesetz beschlossen. Dieses wurde auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) eingeläutet.

Gesetz ab 2022

Ab 2022 sieht das neue Gesetz eine Abgabe für Plastikflaschen mit Frucht- und Gemüsesäften, aber auch für Sekt- und Weinflaschen vor. Tetra Paks sind davon nicht erfasst. Bei Milch soll die Pfandpflicht erst 2024 greifen.

Ausnahmen für kleinere Betriebe

Für Betriebe mit unter 80 Quadratmetern-Fläche soll es Ausnahmen der Pfandpflicht geben, wobei Lagerräume dazu zählen. Auch Lebensmittelketten werden als ein Betrieb gewertet und nicht als einzelnes Geschäft.

Außerdem ist erstmals eine Mindestquote von 25 Prozent für den Rezyklat-Anteil von Getränkeflaschen aus Plastik vorgesehen. Damit ist der Anteil an neuem Plastik aus gebrauchtem Kunststoff gemeint. Mit der Gesetzesänderung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht um.

Mehrwegpflicht für Restaurants und Cafés

Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht neben einer Pfandpflicht auch eine Mehrwegpflicht ab 2023 vor. Restaurants, Bistros und Cafés sollen künftig Mehrwegbehälter für ihre Produkte zum Mitnehmen anbieten. "Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden", sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt, "um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen".

Laut Umweltministerium darf die Mehrwegvariante nicht kleiner oder teurer sein als die entsprechende Einwegverpackung - nur ein Pfand darf hinzukommen. Die Mehrwegbehälter müssen vom jeweiligen Gastronom demnach auch zurückgenommen werden.

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