Noch zeitgemäß? Blutspendeverbot für Schwule soll gelockert werden

Blutspende Aktivisten kämpfen gegen die Diskriminierung an

Sachsen. 

Sachsen. Um das Risiko einer HIV-Infektion durch eine Blutspende zu minimieren, galt ein allgemeines Verbot der Blutspende für homosexuell lebende Männer. Im Jahre 2017 wurde diese Reglung erstmals gelockert, nun wird eine weitergehende Freigabe angestrebt.

Hintergrund des Verbotst für homo- und bisexuelle Männer ist die Immunschwächekrankheit Aids in den 80er Jahren eingeführt worden ist. Für die "Deutsche Aidshilfe" ist diese Regelung diskriminierend, die 12-Monatige Pause sei willkürlich.

 

Aktuelle Faktenlage stößt auf Unverständnis

Männer dürfen nur spenden, wenn sie mindestens ein Jahr lang keinen Sex hatten. Nun soll diese Spanne auf vier Monate verkürzt werden.

 

Lucas Hawrylak, wissenschaftlicher Mitarbeiter eines SPD-Bundestagsabgeordneten und "LSBTTIQ-Aktivist", versteht es nicht: "Ich bin schwul, darf heiraten, Kinder adoptieren und Organe spenden, aber mein Blut soll zu schmutzig zum Spenden sein?"

 

Aus diesem Unverständnis entstand die Idee für eine unabhängige Petition "change.org". Die Kampagne läuft unter dem Motto "#RegenbogenblutTutGut" gestartet, in der er die komplette Abschaffung des Verbotes für schwule, bi- und transsexuelle Männer fordert.

 

Die Aktion trifft den Geist der Zeit. Mehr als 67.000 Menschen haben sich bis zum vergangenen Dienstag der Petition angeschlossen.

 

Vier-Monats-Frist in soll kommen

Auf politischen Ebene scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums verifizierte, empfiehlt eine Arbeitsgruppe des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Robert-Koch-Instituts (RKI), des "Arbeitskreises Blut" und des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer (BÄK) , eine Veränderung.

 

Demnach sollen Männer, die in einer monogamen Partnerschaft leben, dann Blut spenden dürfen, wenn sie seit mindestens vier Monaten mit niemand anderem als ihrem Partner Sex hatten.

 

Schwule Männer außerhalb einer Beziehung müssen "nur" vier Monate gehabt haben, um Blut spenden zu dürfen.

 

Wie jenes kontrolliert werden soll, bleibt offen. Allerdings gilt die Selbstauskunft als eidesstattliche Erklärung - wer falsche Infos übermittelt, macht sich strafbar.

 

 

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