PKK-Gebietsleiter festgenommen: Generalstaatsanwaltschaft Sachsen ermittelt gegen 54-jährigen Terrorverdächtigen

Festnahme durch Spezialkräfte in Hamburg

Hamburg/ Dresden. 

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (ZESA) hat in Hamburg durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen einen 54-jährigen türkischen Staatsangehörigen aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden festgenommen und dessen Wohnung in Köln durchsucht. Die Maßnahmen wurden durch polizeiliche Einsatzkräfte aus Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unterstützt.

PKK-Mitgliedschaft und Führungsrolle in mehreren Regionen

Dem Beschuldigten wird als hauptamtlichem Kader in der “Arbeiterpartei Kurdistans„ (PKK) die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zur Last gelegt. Er soll von Anfang 2015 bis Juli 2018 als Leiter des PKK-Gebiets Sachsen tätig gewesen sein. Dieses umfasst die PKK-Räume Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg und Halle sowie die Staaten Polen und Tschechische Republik. Im Wege einer Kaderrotation soll er anschließend als Leiter in den PKK-Gebieten Saarland, Gießen/Siegen, Freiburg im Breisgau, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg sowie zuletzt in Hamburg agiert haben.

Aufgaben und Strukturen innerhalb der PKK

Zu den Aufgaben des Beschuldigten gehörten die Aufsicht und Führung der ihm nachgeordneten PKK-Raumverantwortlichen sowie die Organisation von Propagandaveranstaltungen und Versammlungen. Zudem führte er jährliche Spendenkampagnen für die PKK durch.

Durchsuchungen in Bautzen und Sicherstellungen

Weiterhin wurden in Bautzen Objekte von zwei weiteren Beschuldigten (46 und 53 Jahre) mit türkischer Staatsangehörigkeit durchsucht. Diese sind ebenfalls verdächtig, sich in der PKK als Mitglied betätigt bzw. diese unterstützt zu haben. Der 46 jährige Beschuldigte sei von 2015 bis 2018 der Verantwortliche für den PKK-Raum Dresden und zugleich der Stellvertreter des Gebietsleiters des PKK-Gebiets Sachsen gewesen. Bei der Durchsuchung wurden Mobiltelefone, Speichermedien, Unterlagen und größere Mengen Bargeld sichergestellt.

Haftprüfung durch Oberlandesgericht Dresden folgt

Der festgenommene Beschuldigte soll zeitnah dem Ermittlungsrichter beim Oberlandesgericht Dresden vorgeführt werden, der über die Eröffnung des Haftbefehls und dessen Invollzugsetzung entscheiden wird.

Auch interessant für Dich


  Newsletter abonnieren