Sachsens Lockdown light: Welche Corona-Regelungen gelten aktuell im Freistaat?

pandemie Neuerungen gelten vom 22. November bis zum 12. Dezember 2021

Dresden. 

Dresden. In der Kabinettspressekonferenz am Freitagabend (19. November 2021) verkündete der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), dass sich seitens der Landesregierung gegen einen erneuten Lockdown für den Freistaat entschieden wurde. Vorgeschlagen werden allerdings strengere Regelungen durch den gezielteren Einsatz von 2G und Schließungen von Läden. Beschlossen wurde, dass es keine weiteren Einschränkungen für Geimpfte und Genesene und für alle bis 16 Jahre geben soll. Außerdem bleiben Kindergärten und Schulen geöffnet.

Kulturelle und sportliche Einrichtungen müssen schließen

Ein Bereich, der ab Montag stark eingeschränkt wird, sind kulturelle Einrichtungen: Clubs, Theater, Kultur- und Sporteinrichtungen werden geschlossen. Bibliotheken, sowie Außenbereiche von Zoos und Tierparks bleiben besuchbar. Außerdem sollen Kirchen unter der 3G-Regeung  besuchbar bleiben.

Die Gastronomie bleibt unter 2G geöffnet - während möglicher Öffnungszeiten zwischen 6 Uhr und 20 Uhr.

Weihnachtsmärkte werden nicht öffnen

Der Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit wird ab Montag verboten sein, was auch Weihnachtsmärkte einschließt, welche im Allgemeinen nicht stattfinden sollen. Eine Übersicht über die Märkte, die schon abgesagt sind oder noch nicht, findet ihr hier.

Ausgangsbeschränkungen bei Inzidenz über 1000

Auch für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bei einer Inzidenz von über 1000 im jeweiligen Landkreis hat sich die Landesregierung entschieden.

Am Arbeitsplatz soll die 3G-Regelung ebenfalls gelten.

2G im Einzelhandel und weitere Bestimmungen

Der Einzelhandel wird - abgesehen von der Grundversorgung - unter 2G-Regelung gestellt, darf aber geöffnet bleiben. Körpernahe Dienstleistungen schließen, außer zu medizinisch-therapeutischen Zwecken. Auch ein Beherbergungsverbot und die Schließung touristischer Einrichtungen ist vorgesehen.

 

Strenge Kontrollen durch die Polizei vorgesehen

All diese Regelungen sollen mithilfe von strengeren Kontrollen durch die sächsische Polizei und einem neuen Bußgeldkatalog durchgesetzt werden.

Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben

Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen sollen trotz der weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens geöffnet bleiben. Das sieht die neue Coronaverordnung für den Kita- und Schulbereich vor, über den das Kultusministerium am Freitagabend informierte. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen, hieß es. Er wird mit einer Übergangsfrist ab 29. November fällig und bedeutet die strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen, um Infektionsketten kurz und nachvollziehbar zu halten. Bis Weihnachten wird die Schulbesuchspflicht ausgesetzt.

 

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