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  1. Sachsen
  2. Sammelklage gegen Amazon: Kläger gehen von Scheitern aus

Sammelklage gegen Amazon: Kläger gehen von Scheitern aus

Zuschauer zahlen für Pay-TV, um sich Reklame zu ersparen. Amazon jedoch schickt Prime-Video-Kunden trotzdem Werbespots auf die Bildschirme. Eine Sammelklage droht zunächst einmal zu scheitern.

Von dpa
19.05.2026, 16:02 Uhr
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  • Sammelklage gegen Amazon: Kläger gehen von Scheitern aus - Ist Werbung auf einem als werbefrei angekündigten Bezahlsender erlaubt? Diese Frage muss das Bayerische Oberste Landesgericht klären. (Symbolbild)
    Ist Werbung auf einem als werbefrei angekündigten Bezahlsender erlaubt? Diese Frage muss das Bayerische Oberste Landesgericht klären. (Symbolbild) Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
München

Eine Sammelklage von bisher 220.000 deutschen Verbrauchern gegen die Werbepraxis beim Streamingdienst Amazon Prime droht in erster Instanz zu scheitern. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat bei der Verhandlung am Dienstag in München erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage aufgeworfen, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen, die die Sammelklage gebündelt und vor Gericht gebracht hatte, nach der mündlichen Verhandlung mit. 

Ein Gerichtssprecher sagte, die Entscheidung, die am 17. Juli verkündet werden soll, sei offen. Es gebe Zweifel, ob Amazon tatsächlich in den Nutzungsbedingungen Werbefreiheit zugesichert habe. Die entsprechenden Klauseln, die die Klageseite angeführt habe, sehe das Gericht nicht so eindeutig wie die Kläger. 

Gang nach Karlsruhe angekündigt

"Sollte das Gericht die geäußerte Rechtsauffassung auch im Urteil beibehalten, werden wir in jedem Fall den Weg zum Bundesgerichtshof gehen", kündigte der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Sachsen, Andreas Eichhorst, an. "Entscheidend ist, was am Ende herauskommt." 

Im Kern bemängelt die Verbraucherzentrale, dass der Online-Riese seinen zunächst werbefrei angebotenen Streamingdienst mit Werbespots versetzt hat. Kunden wurden vor die Wahl gestellt, zum gleichen Preis mit Werbung weiterzuschauen oder einen Aufpreis für einen weiterhin werbefreien Streamingdienst zu zahlen. Darin sah die Verbraucherzentrale eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen. 

Eine erste Klage hat Amazon bereits verloren

In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München I den Zusatzobolus für die Werbefreiheit im Dezember für rechtswidrig erklärt - dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. 

Der Sachverhalt: Amazon hatte Anfang 2024 die Prime-Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Das Landgericht sah in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. 

Amazon weist Vorwürfe zurück

Dieses erste Verfahren war eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon also die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr verlangen.

Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben.

Neue Klage zielt auf Schadenersatz

Die nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängige zweite Klage hat zwar das gleiche Thema, aber ansonsten nichts mit dem ersten Verfahren zu tun. Kläger im zweiten Fall ist die Verbraucherzentrale Sachsen, nun geht es um etwaige Schadenersatzansprüche gegen Amazon. Nutzer, die sich benachteiligt fühlen, können sich noch bis zum 9. Juni der Sammelklage anschließen. 

Grundlage ist das sogenannte Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die Sammelklagen nach US-Muster auch in Deutschland möglich macht. Laut Verbraucherzentrale Sachsen haben sich der Klage gegen Amazon bisher knapp 220.000 Menschen angeschlossen. Beide Klagen werden in München verhandelt, weil die deutschen Amazon-Geschäfte von München aus geleitet werden.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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