Staatsanwaltschaft erhebt Anklage zu tödlichem Verkehrsunfall

Blaulicht Hintergründe zum Tatgeschehen sind noch teilweise unbekannt

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 18-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Meißen - Jugendrichter - wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

So lautet der Vorwurf:

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11. Dezember 2020 gegen 23.40 Uhr mit einem von ihm geführten PKW auf der Ortsverbindungsstraße (S 81) aus Richtung Buschhaus in Richtung Großdobritz in 01689 Niederau im Landkreis Meißen gefahren zu sein. In dem PKW befand sich ein 20-jähriger Beifahrer. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in einem kurvenreichen Streckenabschnitt bei Dunkelheit mit den Verkehrsverhältnissen nicht angepasster Geschwindigkeit von mindestens 79 km/h gefahren zu sein und ausgangs einer vorgelagerten Linkskurve auf trockener Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren zu haben. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern, kam rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte zunächst mit einem Leitpfosten. In der Folge rutschte das Fahrzeug die angrenzende Böschung hinab, überschlug sich seitlich über die Beifahrerseite und gelangte auf dem angrenzenden Feld auf dem Dach liegend in Endstellung. Der geschädigte Beifahrer wurde durch den Unfall mit dem Kopf unter dem Fahrzeugdach eingeklemmt und erlitt so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Anders als der Beschuldigte - der nur leichte Verletzungen erlitt - war der geschädigte Beifahrer nicht angeschnallt.

Der aktuelle Stand des Verfahrens:

Der nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Das Amtsgericht Meißen wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Meißen bestimmt.

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