Terminchaos beim Führerschein-Umtausch: Welche Frist gilt für welchen Jahrgang?

Termin Umtausch bis spätestens 2033

Ab kommenden Jahr müssen insgesamt 43 Millionen Führerscheine in neue, fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Das betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 12. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sowie 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein, ansonsten droht ein Bußgeld von zirka 10 Euro. Hintergrund des Umtauschs ist, dass Führerscheine in Zukunft EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein sollen. Des Weiteren werden nun alle Führerscheine in einer Datenbank gelistet, was vor Missbrauch schützen soll.

Die Fristen der einzelnen Jahrgänge

In vielen Führerscheinbehörden herrscht aktuell Chaos. So kommt es dazu, dass die Telefonleitungen überlastet sind, allein in Chemnitz erhalten die Mitarbeiter täglich bis zu 2000 Anrufe! Um dieses Chaos zu vermeiden, werden alle Bürger gebeten, sich an folgende Fristen zu halten:

Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend: Vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033; 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19. Januar 2022; 1959 bis 1964: bis zum 19. Januar 2023; 1965 bis 1970: bis zum 19. Januar 2024; 1971 oder später: bis zum 19.Januar 2025.

Das Ausstellungsjahr gilt bei Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgegeben wurden. 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026; 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027; 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028; 2008: bis 19. Januar 2029; 2009: bis 19. Januar 2030; 2010: bis 19. Januar 2031; 2011: bis 19. Januar 2032; 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19.Januar 2033.

Das ist zur Führerscheinbehörde mitzubringen

Motorrad- und PKW-Führerscheine werden ohne Prüfung oder Gesundheitstest umgetauscht. Es wird lediglich ein Termin bei der Führerscheinstelle benötigt, für den ein Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis gestellt wird. Für den Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, den aktuellen Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto. Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie auch eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

Vorfristiger Umtausch möglich

Der Umtausch kostet etwa 25 Euro. Der alte Führerschein darf behalten werden, da er direkt vor Ort entwertet wird. Sie dürfen weiterhin unbefristet fahren, lediglich die Gültigkeit des Führerschein-Dokuments ist auf 15 Jahre befristet. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit, also bereits vor dem festgeschriebenen Datum möglich.

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