Unternehmer verzweifelt: Wo bleiben die versprochenen Corona-Hilfen?

Corona Mehrere Faktoren bedingen Verzögerung

Am Montag hat Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) die Ablösung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aufgrund der Verzögerungen bei den Auszahlungen der Corona-Hilfen gefordert. 

Bislang seien für die Hilfen 80 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Die Hälfte soll bereits an deutsche Unternehmen ausgezahlt worden sein. Doch viele Betriebe klagen über die ausbleibenden Zahlungen.

Die Diskussion wurde bereits in den vorigen Wochen im Bundestag angefacht. Dort wurde heftig debattiert, warum die Wirtschaftshilfen noch nicht bei den Menschen angekommen seien. Altmaier verteidigte die Verzögerung unter anderem mit der nötigen Prüfung auf Missbrauch und Förderbetrug. Doch diese Debatte wird nicht nur im Bundestag geführt. Die IHK in Schleswig-Holstein spricht von einem "politischen Skandal". 
 

Gründe für die Verzögerung: Förderalismus, EU-Kontrolle und Vorbeugung von Betrug

Trotz großer Versprechen von Corona-Hilfen von Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier gibt es einige Gründe, warum das Geld nicht so schnell ausgezahlt werden kann wie versprochen.

So gibt es zum Beispiel keine Zentralkasse des Bundes, da die Länder dafür zuständig sind, die ihre eigenen Förderbanken damit beauftragen. Dafür bedarf es intensiver Besprechungen zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Wirtschaftsminister aller Bundesländer, die dann zusammen Regelungen und Vereinbarungen für die Zahlungen festlegen beziehungsweise treffen. Diese Diskussionen, verbunden mit Sonderwünschen einiger Bundesländer, bedürfen längerer Zeit. 

Auch die zu benutzende Software für die Antragsstellung ist Bestandteil der Debatte. Die Software in den einzelnen Förderbanken sollte mit dem Programm für die zentrale Beantragung der Hilfen im Bund verknüpft werden, was sich schwieriger gestaltete als erwartet. 

Und auch Brüssel hat da noch ein Wort mitzureden. Die Europäische Wettbewerbskommission überwacht die finanzielle Zuwendungen der Nationalstaaten, damit kein Mitgliedsstaat der EU sich finanzielle Vorteile beim Binnenmarkt-Wettbewerb verschafft. Bei der Novemberhilfe für Gaststätten, Fitnessstudios und Veranstaltungsagenturen entstand beispielsweise ein Konflikt, da die Regierung sich auf einen Ersatz des Umsatzes für betroffene Betriebe von bis zu 75 Prozent geeinigt hatte, unabhängig davon, ob unter dem Strich wirklich Verluste angefallen sind. Die Wettbewerbskommission bestand allerdings darauf, dass solche Zuwendungen nur ausgezahlt werden dürfen, wenn bei den Betrieben wirklich ein Minus bestand. Daraufhin mussten die Förderungsbedingungen geändert werden, was erneut Zeit in Anspruch nahm.

Außerdem kommt hinzu, dass Betriebe die Hilfen mittlerweile über den Steuerberater beantragen müssen. Ein Grund dafür ist unter anderem der Förderbetrug und Missbrauch, der bei den ersten Hilfen im letzten Jahr betrieben wurde. Dadurch erweist es sich an einigen Stellen als schwierig, überhaupt noch einen Termin beim Steuerberater zu bekommen, wenn alle Unternehmen darauf zurückgreifen müssen. 

Um Betrug und Missbrauch der Hilfen vorzubeugen, gilt seit den Novemberhilfen auch die Regel, dass der Betrieb mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit dem geschlossenen Unternehmen erwirtschaften muss. Das wiederum lässt kleinere Unternehmen verzweifeln, die beispielsweise mit Außerhausverkauf etwas mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes machen und damit aus der Hilfe rausfallen. 

Doch all diese Gründe helfen den Unternehmern in Not am Ende nicht, sie stehen teilweise vor dem finanziellen Ruin. Die teilweise Wiedereröffnung einzelner Betriebe durch "Click & Collect" soll den Unternehmern wieder mehr Geld in ihre Kassen bringen. Allerdings werden die versprochenen Hilfen trotzdem stark benötigt. Es bleibt zu hoffen, dass die restliche Auszahlung der Novemberhilfen und die der zukünftigen Hilfen rechtzeitig geschieht und Unternehmen aus der Krise helfen kann. 

 

 

 

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