Update: Entscheid über erweiterte Testpflicht für Urlauber bleibt vorerst offen

Corona Einreisende müssen sich eventuell bald neuen Regeln beugen

Region. 

Region. Die Bundesregierung lässt den Start der geplanten generellen Corona-Testpflicht für Urlauber bei der Rückkehr offen. Die stellvertretende Sprecherin Demmer nannte bei einer Pressekonferenz keinen Termin, da noch interne Abstimmungen laufen würden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sprach sich für einen schnellstmöglichen Start diese Regelung aus. Der letzte Sommer hätte gesagt, dass Auslandsurlauber Indikatoren beim Anstieg der Corona-Fallzahlen gewesen wären.

Hintergrund:

Am Mittwoch stellte der Bund nach Information des Bayrischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) in Aussicht, dass die erweiterte Testpflicht ab dem 1. August und nicht erst ab 1. September in Kraft treten würde. Dies hat zur Folge, dass Urlauber bei Rückeinreise nach Deutschland einen negativen Coronatest vorweisen müssen. Aktuell gilt die Testpflicht nur für Menschen, die per Flugzeug einreisen. Nach der neuen Verordnung würde sie auch für Reisende aller Art gelten (per Bus, Bahn, Auto, Schiff,...). Vollständig Geimpfte oder Genesene bräuchten nach den neuen Regeln weiterhin allerdings keinen Test vorweisen, dies erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Aktuelle Regeln:

Wer aus einem Gebiet einreist, in dem die Delta-Variante des Coronavirus vorherrsche (Virusvariantengebiet), der muss sich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen und kann diese nur mit einem negativen Test beenden, wenn die Region noch während der Quarantänezeit zu einem Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet mit hohen Infektionszahlen herabgestuft wird. Grundsätzlich ist vorzeitiges "Freitesten" für Einreisende aus Virusvariantengebieten sonst nicht möglich. Weitere Informationen, welche Regionen als Risiko, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet zählen, werden auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts täglich veröffentlicht.

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