Update zum Corona-Gipfel: So geht es für Deutschland weiter

Corona Gründonnerstag und Karsamstag gelten einmalig als Ruhetage

Region. 

Mal wieder im Baumarkt stöbern, durch das Möbelhaus schlendern oder in Ruhe nach Frühlingsoutfits schauen - "Click&Meet" machte es (kurz) möglich. Vor drei Wochen schlugen Bund und Länder den Lockerungskurs ein. Wohl dem, der diese Chance genutzt hat. Denn am Montag wurde der Ton zwischen Bund und Ländern schon wieder rauer - angesichts der "dritten Infektionswelle" auch kein Wunder. Die Zahlen steigen seit der letzten Konferenz zwischen der Kanzlerin und den Länderchefs wieder an, Lockerungen rücken erneut in weite Ferne. Wer aufs Ostergeschäft gehofft hat, wird wohl bitter enttäuscht.

Das ist bereits durchgesickert

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus mehreren Quellen erfuhr, wird der Lockdown nun bis mindestens 18. April verlängert. Das heißt auch, dass es über die Osterfeiertage keine Ausnahme von den strengen Kontaktregeln geben wird. Auch die "Notbremse" soll bestehen bleiben. Sie tritt für diejenigen Regionen in Kraft, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 steigt. In Sachsen ist das derzeit in allen Regionen außer Leipzig der Fall. Dementsprechend wurde durch die Landesregierung bereits gehandelt: Unter anderem Geschäfte, Museen, Schulen und Kitas wurden wieder dicht gemacht. Die Friseure dürfen wohl geöffnet bleiben - das letzte Wort hierzu war am Montagabend allerdings noch nicht gesprochen.

Streitthema Urlaub

Unklar war auch, was aus dem Osterurlaub werden soll: "Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten", hieß es in der Beschlussvorlage. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung hätten gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden müsse. Küstenländer wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern plädieren trotzdem dafür, "kontaktarmen Urlaub" - zum Beispiel in Ferienwohnungen oder Wohnmobilen - zu ermöglichen. Der Kanzlerin stieß dieser Vorschlag aber auf, es sei die falsche Entscheidung zur falschen Zeit. Auslandsaufenthalte könnten wieder deutlich strengere Kontrollen nach sich ziehen: Nachdem die Reisewarnung für Mallorca vor zwei Wochen aufgehoben wurde, stehen nun Forderungen nach der Wiedereinführung von Testpflicht und Quarantäne im Raum.

Erneute Ausgangssperre?

Auch über mögliche nächtliche Ausgangssperre in Regionen mit besonders vielen Neuinfektionen wird wieder diskutiert. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. Fakt ist: Die Corona-Mutation B.1.1.7 ist weiter auf dem Vormarsch. Diese soll vier- bis achtmal ansteckender sein als das ursprüngliche Virus und macht nunmehr den Großteil der aktuellen Neuinfektionen aus. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer machte - wie schon vor der letzten Beratung - keine große Hoffnung auf Lockerungen: "Innerhalb von zwei Wochen hat sich die Zahl der infizierten Sachsen verdoppelt. So bitter es auch ist, wir müssen diese Entwicklung ausbremsen", erklärte er am Montag via Facebook.

 

UPDATE

In den frühen Morgenstunden verkündete Kanzlerin Angela Merkel, dass das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben von Gründonnerstag bis Ostermontag weitgehend heruntergefahren werden soll. Gründonnerstag und Karsamstag werden dementsprechend einmalig als Ruhetage definiert. An beiden Tagen gelten die gleichen Regelungen wie an Sonn- und Feiertagen. Am Karsamstag dürfe dennoch der engere Lebensmitteleinzelhandel öffnen.

In Bezug auf private Zusammenkünfte gilt über Ostern die Beschränkung, dass sich der eigene Haushalt und ein weiterer Hausstand, maximal jedoch fünf Personen treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote anzubieten.

Testpflicht für Flüge aus dem Ausland

Für Urlauber, die aus dem Ausland zurückfliegen, wird eine generelle Testpflicht eingeführt. Dies gilt vor allem für Rückreisen aus Hochinzidenzgebieten. Bund und Länder appellieren außerdem "eindringlich", auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten.

 

 

 

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