Verfahren gegen 24-Jährigen: Mehrere Straftaten bei Demos in Pirna

Blaulicht Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren

Dresden. 

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Pirna beantragt, gegen einen 34-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung zur Last.

 

Mehrere Taten vorgeworfen

Ihm wird vorgeworfen, sich am 3. Januar gegen 19:15 Uhr in einem nicht genehmigten, zirka 300 Personen umfassenden Aufzug in der Schandauer Straße in Pirna befunden zu haben, um gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Um den Aufzug zu stoppen, zogen die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Dresden im Kreuzungsbereich der Schandauer Straße mit der Clara-Zetkin-Straße eine Fahrzeugsperre und Polizeikette auf.

 

Polizistin mit Kinderwagen angegriffen

Der Beschuldigte soll gegen 19:30 Uhr mit einem Kinderwagen auf eine in der Polizeikette stehende Polizeibeamtin zugelaufen sein und diese angeschrien haben, ihn mit seinem Kind im Kinderwagen durch die Sperre zu lassen. Noch bevor die Beamtin die Forderung des Beschuldigten zurückweisen konnte, soll der Beschuldigte der Beamtin den Kinderwagen kurz hintereinander mindestens fünfmal mit Kraft in den Unterleib gestoßen haben, wodurch die Beamtin nicht unerhebliche Schmerzen erlitt.

 

Weiterhin soll sich der Beschuldigte am Abend des 10. Januar auf der Klosterstraße in Pirna an einer unerlaubten Demonstration gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligt haben. Nachdem Polizeikräfte die aus zirka 300 Personen bestehende Gruppierung eingeschlossen hatten, soll der Beschuldigte - seinen zehn Monate alten Sohn auf dem Arm tragend - unvermittelt an einen Polizeibeamten bis zum Körperkontakt herangetreten sein, um zu erreichen, dass der Beamte aus Sorge um das Wohlergehen des Kleinkindes den Weg freigäbe. Dies gelang dem Beschuldigten entgegen seiner Vorstellung nicht.

 

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zum Sachverhalt teilweise geständig eingelassen.

 

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