Verkehrsunfall auf der A9: Transporter kippt auf die Seite

Blaulicht Polizei verweist auf die Pflicht der Bildung einer Rettungsgasse

A9/Schkeuditz. 

Gegen 7 Uhr am Montagmorgen fuhr ein 19-jähriger Fahrer eines Transporters Iveco auf der A9 in Richtung München und kam zwischen Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz dann nach rechts von der Fahrbahn ab. Er fuhr die Regelabsenkung der rechten Leitplanke hinauf und kippte auf die linke Fahrzeugseite. Schlussendlich kam der Transporter mittig auf beiden Fahrspuren zum Stillstand. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen und kam in ein Krankenhaus.

 

Pflicht der Bildung einer Rettungsgasse

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang drauf hin, dass eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies gilt auch, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen, im Bereich von Baustellen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Eine Rettungsgasse soll dazu dienen, dass Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei schnellstmöglich zum Einsatzort kommen. Das Bilden einer Rettungsgasse kann im schlimmsten Fall Leben retten. (tl)

 

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