Was kommt auf deutsche Kunden russischer Banken zu?

Verbraucherschutz Sorgen um Tages- und Festgeld bei europäischen Tochtergesellschaften

Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Tage und die EU-Sanktionen gegen Russland haben nun auch Auswirkungen auf die Kundschaft des europäischen Institutes Sberbank Europe AG (Wien). Auf der Suche nach Zinsen für Tages-und Festgeld haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Vergangenheit ihr Erspartes auch bei dieser hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Sberbank Russland angelegt. Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärt, was auf Kunden zukommen kann.

Geld durch europäische Einlagensicherung geschützt

Aktuell wurde ein Moratorium gegenüber der Sberbank Europe verhängt. Dies bedeutet ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot. Als Ausnahme davon können maximal 100 Euro pro Tag an die Einleger ausgezahlt werden. Die baldige Zahlungsunfähigkeit, sprich Insolvenz, ist wahrscheinlich. Die gute Nachricht: Im Insolvenzfall ist das Geld der Sparerinnen und Sparer durch die gesetzliche, europäische Einlagensicherung geschützt. "In der Europäischen Union sind Einlagen von Privatanlegern, dazu gehören unter anderen Tages- und Festgeld, bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Sparer und Bank geschützt", erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

VTB Europe SE: Noch höhere Sicherungsgrenze

Darüber hinaus gibt es noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken, der eine noch höhere Sicherungsgrenze hat. Diese gilt dann gegebenenfalls für die europäische Tochtergesellschaft VTB Europe SE (Frankfurt/M.) der russischen VTB. Die VTB Europe SE ist anders als die Sberbank Europe AG nämlich auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (ESF) angeschlossen.

Beratungstermine der Verbraucherzentrale

Betroffene, die wissen möchten, was auf sie zukommen kann, können sich in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. "Wir informieren über das System der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung", führt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aus. Wer ist im Entschädigungsfall für was zuständig? Was müssen Betroffene tun? Wie lange müssen sie auf die Rückzahlung eines Tages- oder Festgeldes warten? Das sind dabei sicher brennende Fragen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion