Weihnachten in der JVA? So läuft das Fest im Vollzug ab

Fest Pandemiebedingungen erschweren Situation

Weihnachten und der Jahreswechsel stehen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten auch im Jahr 2021 im Zeichen der Pandemie. Umfangreiche Maßnahmen des Infektionsschutzes bestimmen den Alltag im Justizvollzug - auch zur Weihnachtszeit. Trotz aller Einschränkungen sollen die Inhaftierten aber auch in diesem Jahr nicht auf weihnachtliche Traditionen verzichten müssen. Darüber informiert das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung am Donnerstagvormittag.

 

"Weihnachten verlangt allen Beteiligten viel ab"

"Unter Einhaltung von Maßnahmen des Infektionsschutzes gehören Weihnachtsgottesdienste ebenso dazu wie besondere Freizeitaktivitäten, zum Beispiel Tischtennis-, Darts- oder Badmintonturniere", teilt das Ministerium mit. Auf dem Programm stünden zudem gemeinsames Kochen, Backen und Basteln. Auch der Speiseplan der sächsischen Justizvollzugsanstalten seit an den Weihnachtsfeiertagen traditionell: Es gibt Klassiker wie gebratenes Geflügel, Festtagsbraten mit Klößen oder Kartoffeln und Rotkraut. Bei Vegetariern sorgt ein Gemüsegulasch für das leibliche Wohl.

 

"Weihnachten im Gefängnis verlangt allen Beteiligten viel ab. Gerade um die Weihnachtszeit wird die Trennung von Familie und Nahestehenden für die Gefangenen besonders spürbar und belastend", sagt Justizministerin Katja Meier. "Auch die Bediensteten werden, zumal unter Pandemiebedingungen, an diesen Tagen ganz besonders gefordert. Damit wir Weihnachten auch in den Justizvollzugsanstalten möglichst stimmungsvoll erleben können, leisten unsere Bediensteten und alle haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer großartige Arbeit. Für dieses besondere Engagement, nicht nur an Weihnachten, danke ich ihnen von Herzen."

 

Im Justizvollzug würden außerdem aktuell zahlreiche Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Abstands- und Hygieneregeln, Regelungen zum Tragen von Atemschutzmasken, Testverpflichtungen und Impfungen umgesetzt.

Seit dem 24. November besteht auch im Justizvollzug eine allgemeine 3G-Pflicht. Besuche finden nur unter strengen Hygieneregeln statt: Lediglich nahe Angehörige sind zum Besuch zugelassen, die Zahl der Besucherinnen und Besucher ist auf vier Personen beschränkt, direkter Körperkontakt ist nicht erlaubt. Zusätzlich sind jedoch virtuelle Besuche per Videotelefonie in allen Anstalten möglich.

 

Derzeit sind 2.895 Gefangene in den sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht, davon 240 Frauen und 2.655 Männer.

 

 

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion