Welche Corona-Lockerungen gelten ab 4. März 2022 in Sachsen?

Corona Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt bis einschließlich 19. März 2022

Region. 

In der Kabinettssitzung am Dienstagnachmittag wurde eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, die ab 4. März in Kraft tritt und bis einschließlich 19. März gilt. Danach läuft das Infektionsschutzgesetz des Bundes aus. 

Die neue Verordnung sieht aufgrund der aktuellen Lage einige Lockerungen vor. BLICK stellt euch die wesentlichen Regelungen, die Freitag gelten, im folgenden vor. 

- Alkoholverbot für öffentliche Plätze: entfällt 

- Kontakterfassung: nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens notwendig 

- Maskenpflicht: FFP2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen, Läden oder Angeboten 

- körpernahe Dienstleistungen: Zugangsbeschränkung nach 3G-Regel

- Dienstleister wie Reisebüros, Versicherungen, Solarien: Zugangsregeln entfallen 

- Messe und Kongresse: Zugangsbeschränkung nach 3G-Regel

- Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen: bei höchstens 1.000 Teilnehmern Zugangsbeschränkung nach 3G-Regel; mehr als 1.000: Veranstalter können zwischen 2G und 3G wählen, bei 3G greift Kapazitätsbeschränkung 

- Zoos, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Archive, Bibliotheken: Im Innenberich nach 3G Regel (im Außenbereich: keine Zugangsbeschränkung) 

- Clubs und Diskos: Zugangsbeschränkung nach 2G plus (ohne Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen)

- Nutzung von Sportstätten im Innenbereich, Bädern, Saunen: Zugangsbeschränkung nach 3G Regel (Sport im Außenbereich: keine Zugangsbeschränkung) 

- Gastronomie: Zugangsbeschränkung nach 3G Regel, eingeschränkte Öffnungszeiten entfallen 

- Tourismus hinsichtlich nicht-touristischen und touristischen Reisen in Unterkünfte: Zugangsbeschränkung nach 3G Regel, Ferienwohnungen und Camping sowie Caravanplätze von Nachweispflicht ausgenommen 

- Touristische Bus- und Bahnfahrten: Zugangsbeschränkung nach 3G Regel 

- Kirchen, Religionsgemeinschaften, Eheschließungen und Beerdigungen: Zugangsbeschränkungnach 3G Regel im Innenraum bei Eheschließungen und Beerdigungen, keine Beschränkungen im Außenbereich; keine Zugangsbeschränkungen bei Zusammenkünften von Kirchen oder Religionsgemeinschaften 

"Ich bin sehr froh darüber, dass mit den heutigen Beschlüssen Kultur und Tourismus in Sachsen ab dem 4. März in weiten Teilen wieder mit 3G öffnen können. Auch dass die bisher noch geschlossenen Clubs und Diskotheken mit 2G+ öffnen können, freut mich sehr. Diese Öffnungsschritte sind für die gesamte Branche ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität", betonte die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Anschluss an die Kabinettsitzung. Eine Verordnung mit den genauen Texten und mehr Details wird zeitnah erwartet. 

 
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