Zutritt künftig nur für Geimpfte und Genesene?

Corona-Beschränkungen Auch Sachsen setzt künftig wohl auf das 2G-Modell

Hamburg hatte sie zuerst eingeführt. Jetzt folgen weitere Bundesländer dem norddeutschen Vorbild. Die Rede ist von der sogenannten optionalen 2G-Regelung, wobei nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Restaurants, Einrichtungen oder großen Events erhalten. Ungeimpfte bleiben - auch mit Negativtest - außen vor. Auch in Sachsen sollen Gastronomen und Veranstalter künftig selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene als Kundschaft akzeptieren. Die Neuerungen wurden diese Woche auf der Kabinettspressekonferenz besprochen. Kommenden Dienstag soll über die neue Corona-Schutzverordnung abgestimmt werden.

Veranstalter sollen selbst entscheiden

Wie Staatskanzleichef Oliver Schenk vorab informierte, soll die 2G-Regelung nur für Veranstaltungen bis 5.000 Personen gelten, darüber hinaus auch für Kinos und Theater. Allerdings sollen Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie das 2G-Modell anwenden. Gastronomen könnten damit ihre Innenräume wieder enger bestuhlen, weil mit der 2G-Regelung gleichzeitig das Abstandsgebot und die Maskenpflicht entfallen. Eine Einlasskontrolle müsse dafür jedoch sichergestellt sein. Nicht geklärt ist bisher, ob Kinder bis zwölf Jahre und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, mit einen Test Eintritt erhalten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Sachsen sieht die 2G-Regel jedoch kritisch: Ein normaler Betrieb müsse auch bei 3G, also auch für getestete Menschen, wieder möglich sein, meint Hauptgeschäftsführer Axel Klein. Gastronomen bräuchten in den Innenräumen wieder normale Abläufe, damit sie dem Geschäft normal nachgehen können.

Was außerdem geregelt wird

In der neuen Verordnung soll zudem die Definition der Vorwarn- und Überlastungsstufe um je einen Indikator ergänzt werden. Bisher griff die Vorwarnstufe, wenn 650 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 180 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an Covid-19-Erkrankten belegt sind. Die Überlastungsstufe galt, sobald mindestens 1.300 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 420 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an Covid-19-Erkrankten belegt sind. Die neuen Indikatoren betreffen die Krankenhauseinweisungen pro Woche auf 100.000 Einwohner. Die Vorwarnstufe greift zusätzlich bei sieben Krankenhauseinweisungen, die Überlastungsstufe bei zwölf Einweisungen.

Auch die Hygienemaßnahmen während der Bundestagswahl am 26. September werden in der neuen Verordnung geregelt. Demnach soll lediglich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Einlass zum Wahlgebäude verpflichtend sein. 2G- oder 3G-Regelungen sowie Kontaktnachverfolgungen soll es nicht geben.

  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion