Großbrand im Betrieb? Megaauftrag? In welchem seltenen Fall der Arbeitgeber Urlaub zurückholen darf – und wer dann die Reisekosten zahlt.
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Ist der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt, können sich Angestellte auch darauf freuen: Widerrufen kann der Arbeitgeber seine Genehmigung nämlich nicht so einfach. Bild: Andrea Warnecke/dpa-tmn -
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Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Bild: Dieckmann-Fotodesign/dpa-tmn
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