Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: "Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!" Ist das erlaubt - und wie geht man vor?
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Wer es sich zutraut, sein Arbeitszeugnis selbst zu schreiben, sollte das nur mit fachlichem Gegencheck machen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
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