BLICK.de Logo
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
      Neu
  • Weihnachten
  • Kulturhauptstadt 2025
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Kalender 2026
      Neu
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Ausbildung & Karriere
  3. Geschenke annehmen auf der Arbeit: Wann Vorsicht gilt

Geschenke annehmen auf der Arbeit: Wann Vorsicht gilt

Wer vom Arbeitgeber eine kleine Aufmerksamkeit bekommt, kann die in der Regel ohne Bedenken annehmen. Doch wenn es um Geschenke von Geschäftspartnern geht, kann das große Folgen haben.

03.12.2025, 14:53 Uhr
Zum Blick WhatsApp Kanal Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Geschenke annehmen auf der Arbeit: Wann Vorsicht gilt - Geschenke vom Arbeitgeber dürfen grundsätzlich angenommen werden - solange das Wertlimit bei 50 Euro pro Monat liegt.
    Geschenke vom Arbeitgeber dürfen grundsätzlich angenommen werden - solange das Wertlimit bei 50 Euro pro Monat liegt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn
Lichtenow

Ob als Belohnung oder zu besonderen Anlässen - wenn es vom Chef ein Geschenk gibt, bereitet das einem in der Regel Freude. Doch dürfen Geschenke als Angestellter überhaupt angenommen werden?

"Geschenke vom Arbeitgeber dürfen grundsätzlich angenommen werden", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wichtig ist dabei aber, dass er die monatliche Freigrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge, also für etwa Waren oder Gutscheine, einhält. Dabei liegt das Wertlimit bei 50 Euro pro Monat. 

Geht es um besondere persönliche Anlässe, lassen sich zusätzlich noch Geschenke mit einem Wert von bis zu 60 Euro problemlos und abgabenfrei annehmen. Zu solchen Anlässen zählen etwa Geburtstage, Hochzeiten oder auch Geburten.

Aufpassen bei Geschäftspartnern

Geht es jedoch um Geschenke von Geschäftspartnern, wird es etwas komplizierter. Oft gibt es dafür im Arbeitsvertrag genauere Vorgaben mit Wertgrenzen und Verfahrensweisen. Generell sollte auch der Arbeitgeber über solche Geschenke in Kenntnis gesetzt werden. Durch diese Regelungen soll potenzielle Bestechung vermieden werden - ein Verstoß dagegen riskiert mit Pech eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Gibt es solche Richtlinien nicht, sind trotzdem Zurückhaltung und Vorsicht geboten, so der Fachanwalt. Denn auch wenn symbolische oder Werbegeschenke wie Stifte oder Kalender selten ein Problem darstellen, sollten Geldgeschenke und Ähnliches auch in diesem Fall beim Chef gemeldet werden.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Bundesbank-Test: Barzahlung bei Ämtern oft nicht möglich - Viele Menschen in Deutschland zahlen am liebsten bar. (Symbolbild)
    Bargeld-Akzeptanz

    Bundesbank-Test: Barzahlung bei Ämtern oft nicht möglich

  • Einfach Wohnung vermieten? Diese 7 Stolperfallen lauern - Kaufen, inserieren, Miete kassieren: Auch wenn es simpel anmutet - beim Vermieten einer Immobilie kann man doch einiges falsch machen.
    Immobilie als Renditeobjekt

    Einfach Wohnung vermieten? Diese 7 Stolperfallen lauern

  • Ich schenk’ mir was: neuer Trend zum Fest - Ich schenk’ mir was: neuer Geschenke-Trend zum Fest
    Weihnachten

    Ich schenk’ mir was: neuer Trend zum Fest

  • Rentenbeschluss: Mehr Geld für die Senioren - Blickpunkt Rente: Wie viel mehr oder weniger es künftig gibt, entscheidet sich im Bundestag. (Symbolbild)
    Entscheidung im Rentenstreit

    Rentenbeschluss: Mehr Geld für die Senioren

  • Trump will Kraftstoffvorgaben für Autos lockern - US-Präsident Donald Trump hält nichts von den Kraftstoffverbrauchsvorgaben seines Vorgängers Joe Biden.
    Umweltauflagen

    Trump will Kraftstoffvorgaben für Autos lockern

  • Arbeitgeber
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Sachsen

    Sperrungen auf A4 und A72 bei Chemnitz und Dresden: Vollsperrung der Überfahrt der A72 auf A4
  • 2.Erzgebirge

    Brandeinsatz in Schwarzenberg bis in die Nacht: THW im Einsatz
  • 3.Chemnitz

    "Das Projekt wächst immer weiter": Neues Leben in diesem Chemnitzer Wahrzeichen

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2025 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo