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  3. Job-Scamming: Vorsicht vor falschen Stellenanzeigen

Job-Scamming: Vorsicht vor falschen Stellenanzeigen

Betrüger locken mit vermeintlich attraktiven Jobs und zielen auf sensible Daten. Wer hier drauf reinfällt, kann mit Mahnungen und Anzeigen konfrontiert werden.

Von dpa
15.04.2026, 12:31 Uhr
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  • Job-Scamming: Vorsicht vor falschen Stellenanzeigen - Gefälschte Stellenanzeigen als Falle: Kriminelle schalten täuschend echte Jobangebote, um persönliche Daten ahnungsloser Bewerber zu stehlen.
    Gefälschte Stellenanzeigen als Falle: Kriminelle schalten täuschend echte Jobangebote, um persönliche Daten ahnungsloser Bewerber zu stehlen. Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Hannover

Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es das meist auch – das gilt auch für Stellenanzeigen. Beim sogenannten Job-Scamming geben sich Betrüger als vermeintliche Arbeitgeber aus, die neue Angestellte suchen. Doch was sie in Wirklichkeit wollen, sind die Daten der Bewerber, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wie läuft die Betrugsmasche ab? Wer ein Jobangebot sieht und den Arbeitgeber anschließend im Internet sucht, findet oft tatsächlich eine Website des vermeintlichen Unternehmens. Wer sich dann bewirbt, bekommt schon bald einen Arbeitsvertrag angeboten, der auch noch schnell und unkompliziert unterschrieben werden kann.

Dann fordert der vermeintliche Arbeitgeber die Person auf, ein Bankkonto zu eröffnen, um ein Video-Ident-Verfahren zu testen. Der Auftraggeber versichert, das Konto werde später wieder geschlossen. Doch das ist eine Lüge.

Daten-Diebstahl und Identitätsmissbrauch

Wenn die Betrüger erst einmal Zugriff auf das Konto haben, nutzen sie es in der Regel für Geldwäsche. Auf diesem Konto geht das Geld ein, dessen Herkunft sie verschleiern möchten, erklärt die Verbraucherzentrale. Etwa, weil es Einnahmen aus Fakeshops oder von anderen Betrügereien sind. Mahnungen oder sogar Anzeigen bei der Polizei landen bei der Person, auf deren Name das Konto erstellt wurde: dem Betrugsopfer.

Indem man seine persönlichen Daten oder Zugangsdaten preisgibt, riskiert man also, für die Straftaten anderer verantwortlich gemacht zu werden, warnen die Verbraucherschützer.

Was Betroffene tun sollten

Am besten fällt man gar nicht auf diese Masche rein. Doch wenn es schon zu spät ist und man bereits Daten übermittelt oder ein Konto eröffnet hat, sollte man sofort die Bank darüber informieren und das Konto sperren lassen.

Zusätzlich sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, rät die Verbraucherzentrale.

Grundsätzlich sind auch Anfragen nach Ausweiskopien, einer IBAN oder aber nach Selfies ein Warnsignal. Auf keinen Fall sollte man solche Daten übermitteln, warnt die Verbraucherzentrale.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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