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  3. Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen

Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente meine Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ich einen Fehler mache? Fragen und Antworten.

04.12.2025, 07:00 Uhr
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    Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen - Privatsphäre und Arbeitsschutz: Die Gesundheit bleibt grundsätzlich Privatangelegenheit, doch bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten besteht Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
    Privatsphäre und Arbeitsschutz: Die Gesundheit bleibt grundsätzlich Privatangelegenheit, doch bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten besteht Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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    Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen - Prof. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
    Prof. Michael Fuhlrott ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Foto: Nona Yoki/dpa-tmn
Hamburg

Nicht nur auf der großen Bühne wird es zum Problem, wenn das Denken und die Reaktionen schwerfallen. Thomas Gottschalk ist mit dem Hintergrund seiner Verwirrung an die Öffentlichkeit gegangen. Aber: Nicht jeder, der starke Medikamente nimmt, möchte das mitteilen. Müssen Arbeitnehmer das denn? Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gibt Antworten. 

Bin ich verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich Medikamente nehme? 

Michael Fuhlrott: Grundsätzlich ist Gesundheit Privatangelegenheit. Den Arbeitgeber geht die erst mal nichts an. Nehmen Beschäftigte Medikamente ein, die sich auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, kommt es darauf an, welchen Job sie haben. Ein Büromitarbeiter, der aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente vielleicht etwas müder als ohne Medikamenteneinnahme ist, muss das nicht zwingend seiner Führungskraft mitteilen. 

Eine Mitarbeiterin, die Maschinen bedient oder Kraftfahrzeuge bewegt und bei der Medikamenteneinwirkungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, ist dagegen in jedem Fall verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Wer entscheidet, ob ich arbeiten kann?

Fuhlrott: Im Zweifel muss der Arbeitnehmer dazu seinen Arzt befragen. Der ist verpflichtet, über die Folgen der Medikamente aufzuklären. Womöglich wird der Arzt den Arbeitnehmer auch direkt arbeitsunfähig schreiben, etwa weil das verschriebene Medikament mit der Tätigkeit nicht vereinbar ist.

Bin ich verpflichtet zu sagen, welche Medikamente ich nehme?

Fuhlrott: Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, sich ein genaues Bild über das "Risikopotential" zu machen. Eine Option kann es daher sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, sich betriebsärztlich untersuchen zu lassen und dort auch mitzuteilen, welches Medikament er nimmt.

So kann dann der Betriebsarzt eine valide Aussage treffen und dem Arbeitgeber mitteilen, welcher Einsatz des Mitarbeiters möglich ist. Dafür muss dann nicht zwingend der Medikamentenname dem Arbeitgeber offenbart werden.

Was passiert, wenn ich Fehler mache und nicht gesagt habe, dass ich Medikamente nehme?

Fuhlrott: Problematisch wird es bei sicherheitsrelevanten Themen. Hat ein Arbeitnehmer verschwiegen, dass er Medikamente nimmt, die sein sicheres Handeln beeinflussen und jemand anderes kommt zu Schaden, ist das ein Fall für eine Kündigung. Dies kann für den Arbeitnehmer sogar strafrechtliche Folgen haben – etwa unter dem Aspekt fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung.

Anders kann es in einem Bürojob aussehen: Machen Beschäftigte dort Fehler, weil sie etwa vergesslicher sind oder ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann die Medikamenteneinnahme dazu führen, dass Fehlverhalten zu entschuldigen ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der das Medikament verschreibende Arzt den betroffenen Arbeitnehmer für arbeitsfähig angesehen hat.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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