Darf die Chefin verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
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Die Eigenkündigung soll noch ein Geheimnis bleiben? Das können Arbeitgeber in der Regel nicht verlangen. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn -
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Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Foto: Bine Bellmann/dpa-tmn
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