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  3. So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut

So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut

Sich gleichzeitig um Kind und Karriere kümmern? Das geht, doch leicht ist das fast nie. Mit diesen Tipps gelingt der Balanceakt.

06.01.2026, 12:36 Uhr
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    So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - Das Gleichgewicht zwischen Beruf und Familie zu finden, ist nicht einfach.
    Das Gleichgewicht zwischen Beruf und Familie zu finden, ist nicht einfach. Foto: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn
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    So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert vielen Eltern die Kinderbetreuung.
    Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert vielen Eltern die Kinderbetreuung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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    So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - Die Elternzeit ermöglicht eine Auszeit vom Job für die Kinderbetreuung.
    Die Elternzeit ermöglicht eine Auszeit vom Job für die Kinderbetreuung. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa-mag
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    So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - In Deutschland haben Kinder das Recht auf einen Kita-Platz. Das soll Eltern helfen - und die frühkindliche Bildung fördern.
    In Deutschland haben Kinder das Recht auf einen Kita-Platz. Das soll Eltern helfen - und die frühkindliche Bildung fördern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
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    So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - In der Elternzeit nicht an die Arbeit zu denken, kann gut für die Gesundheit sein und hilft, sich ganz auf die Familie zu fokussieren.
    In der Elternzeit nicht an die Arbeit zu denken, kann gut für die Gesundheit sein und hilft, sich ganz auf die Familie zu fokussieren. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Hamburg

Für kleine Kinder wie für einen guten Job gilt gleichermaßen: Sie machen Freude und bereichern das Leben, fordern aber auch Zeit und Kraft. Familie und Beruf zu vereinbaren, ist für Eltern daher oft eine Herausforderung.

Der Monitor Familienforschung aus dem Jahr 2023, eine vom Bundesfamilienministerium geförderte Studie des SINUS-Instituts zur Familienfreundlichkeit, zeigt:

Der zeitliche Balanceakt zwischen Familie und Arbeit ist einer der größten Stressfaktoren für Eltern in Deutschland.

  • 44 Prozent der Eltern fühlten sich gestresst. Häufigster Grund ist die Arbeit (19 Prozent), gefolgt von der Überforderung durch zu viele zu erledigende Aufgaben (14 Prozent). Besonders hoch ist das Stresslevel bei Eltern von Kindern in der frühkindlichen Phase, also in den Jahren zwischen Geburt und Vorschulalter.
  • Mütter (59 Prozent) sind in dieser Zeit deutlich gestresster als Väter (36 Prozent). In der frühkindlichen Phase übernehmen meist Frauen besonders viel Sorgearbeit.

"Das Thema Vereinbarkeit wird nach wie vor überwiegend auf dem Rücken von Frauen ausgetragen", sagt Coachin Nathalie Krahé vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).

Kaum ein Mann wird im Vorstellungs- oder Weiterentwicklungsgespräch gefragt, wie er Kinder und Job vereinbare.

Familienfreundlich arbeiten: 4 Modelle

1. Homeoffice

Einen Rechtsanspruch auf das (teilweise) Arbeiten von zu Hause gibt es nicht. Diese Option muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Seit Corona ist Homeoffice-Arbeit aber in vielen Unternehmen gängig. Weil der Arbeitsweg wegfällt, bleibt mehr Familienzeit.

  • So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert vielen Eltern die Kinderbetreuung.
    Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, erleichtert vielen Eltern die Kinderbetreuung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

2. Flexible Arbeitszeiten

Sie werden im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen geregelt. Die genaue Ausgestaltung hängt von den Anforderungen der Stelle ab:

  • Möglich sind eventuell längere Unterbrechungen, um das Kind aus der Kita zu holen.
  • Oder man vereinbart Gleitzeit mit Kernarbeitszeiten. Beschäftigte planen um diese Zeit herum ihren Arbeitstag, sie müssen am Ende nur auf die vertraglich vereinbarten Stunden kommen.
  • Auf einem Arbeitszeitkonto werden Mehr- und Minderstunden erfasst und in einem verbindlichen Zeitraum regelmäßig ausgeglichen.

Tipp: Offen danach fragen, was machbar ist. Wichtig ist, die eigenen Vorstellungen klar zu kommunizieren, sagt Beatrice Kemner, Vorsitzende des Netzwerks Working Moms Hamburg.

In der Praxis zählen im Job Planbarkeit und Zielerreichung mehr als reine Präsenzzeit, weiß sie aus eigener Erfahrung als berufstätige Mutter.

3. Teilzeitarbeit

Viele Mitarbeiter in Vollzeit haben einen Anspruch auf Teilzeit. Das gilt immer, wenn man mehr als sechs Monate in einem Unternehmen mit über 15 Beschäftigten angestellt ist.

In einem Antrag wird spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Teilzeit angegeben, wie die Arbeitszeit verteilt sein soll. Ablehnen darf ein Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen.

Ein Recht auf Rückkehr in die alte Arbeitszeit gibt es aber nur bei einer Brückenteilzeit, die ein bis fünf Jahre dauert. Außerdem muss der Betrieb hier mindestens 45 Beschäftigte haben.

Manche Unternehmen ermöglichen auch, Führungspositionen in Teilzeit zu besetzen. Zwei Beschäftigte teilen sich eine leitende Stelle auf.

Gut zu wissen: Auch innerhalb der gesetzlichen Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Hier zählt nicht die einzelne Woche, sondern der Monatsdurchschnitt.

4. Kinderbetreuung auf der Arbeit

Betreuungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz liegen immer im Ermessen des Arbeitgebers. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht.

Manche Unternehmen bieten zum Beispiel eine Betriebskita. Oder ein Eltern-Kind-Zimmer für den Notfall, wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Dort können Mütter auch ihr Baby stillen.

Gut zu wissen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben Mütter das Recht auf mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal eine ganze Stunde Stillen pro Tag. Das muss aber organisiert werden: Entweder ist die Kita in der Nähe oder jemand bringt das Baby zum Stillen vorbei. Ein Baby generell zur Arbeit mitzubringen, muss immer mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Manche Firmen organisieren auch eine Notall-Kinderbetreuung. Das kann über eine Kooperation erfolgen. Kemner nennt als Beispiel die Organisation Notfall-Mamas in Hamburg. "So ist im Ernstfall Unterstützung schnell verfügbar."

Unterstützungsleistungen für Eltern: 7 Beispiele

1. Elternzeit

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, die Müttern und Vätern zusteht, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Bis zu drei Jahre muss der Arbeitgeber von der Arbeit freistellen - das gilt für beide Elternteile.

Grundsätzlich kann die Elternzeit in bis zu drei Teile gestückelt werden. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, auch in mehr.

Der Antrag innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit gestellt werden. Darin legt man sich außerdem für die nächsten beiden Jahre fest.

Gut zu wissen: Einen Teil der drei Jahre - maximal 24 Monate - können Sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Dieser sogenannten Übertragung muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Ablehnen kann er sie aber aus dringenden betrieblichen Gründen. Beantragt werden muss sie 13 Wochen vor Beginn.

In der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Einen Anspruch auf genau dieselbe Stelle nach der Rückkehr in den Job gibt es aber in der Regel nicht. Der Arbeitsvertrag steckt zwar den Rahmen ab, aber der Arbeitgeber hat Spielraum.

So kann er zum Beispiel eine andere, gleichwertige Stelle zuweisen, muss dabei aber auch auf die Arbeitnehmersituation Rücksicht nehmen. Ob eine Änderung zulässig ist oder nicht, kann man pauschal nicht sagen. Im Streitfall muss ein Arbeitsgericht entscheiden.

  • So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - Die Elternzeit ermöglicht eine Auszeit vom Job für die Kinderbetreuung.
    Die Elternzeit ermöglicht eine Auszeit vom Job für die Kinderbetreuung. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa-mag

2. Elterngeld

Diese staatliche Leistung ersetzt das wegfallende Einkommen, wenn Eltern nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Das ist in der Regel die Elternzeit. Elterngeldbezieher dürfen aber immerhin noch 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Die Höhe des Elterngelds hängt vom Gehalt vor der Geburt ab. Wer vor der Geburt gar nicht gearbeitet hat, bekommt den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich.

Es gibt drei Varianten:

  • Basiselterngeld: Das gibt es für 2 bis 12 Lebensmonate des Kindes, wenn es nur ein Elternteil nutzt. Wenn beide es tun, sind es 14 Monate. Auch Alleinerziehende bekommen die zwei Zusatzmonate. Wurde das Kind zu früh geboren, wird bis zu 18 Monate Elterngeld gezahlt. Meist sind es 65 Prozent des vorherigen Gehalts, mindestens 300 und maximal 1800 Euro.
  • Elterngeld Plus: Das beträgt die Hälfte der Basisvariante, wird dafür aber doppelt so lang gezahlt. Möglich ist auch eine Kombination mit dem Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, verrechnet sich das mit dem Elterngeld Plus.
  • Partnerschaftsbonus: Hier gibt es 2 bis 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus (wenn man dieses bezieht). Bedingung: Beide Eltern nutzen den Bonus gleichzeitig und arbeiten in der Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche. Auch Alleinerziehende können den Bezug mit Teilzeitarbeit verlängern.

Tipp: Im Detail ist das Elterngeld kompliziert - was sich genau für Sie in Ihrer Lebenssituation lohnt, können Sie per Elterngeld-Rechner prüfen. Zum Beispiel beim Familienportal oder auf Elterngeld.net.

3. Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ)

Pro Monat gibt es für jedes Kind unter 18 Jahren 259 Euro Kindergeld, unabhängig vom Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es auch länger gezahlt - etwa bis zum 21. Geburtstag, wenn das Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist. Oder bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind zum Beispiel studiert.

Wichtig: Kindergeld muss nach der Geburt des Kindes beantragt werden.

Reicht das Einkommen nicht oder nur knapp aus, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen, gibt es zudem maximal 297 Euro pro Monat Kinderzuschlag pro Kind.

Bedingung: Das unverheiratete Kind ist unter 25 und Sie beziehen Kindergeld. Ab einer gewissen Schwelle wird ein Teil des Einkommens berücksichtigt - der KiZ wird entsprechend gekürzt.

4. Steuerentlastungen

Steuerlich profitieren Familien mit Kindern an einigen Stellen. Beispiele:

  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag ist eine Summe aus zwei Freibeträgen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag (2026: 6828 Euro) plus dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder (BEA) von 2928 Euro.

Wie alle steuerlichen Freibeträge sorgt auch dieser dafür, dass am Ende weniger Steuern entrichtet werden müssen.

Gut zu wissen: Eltern bekommen das Kindergeld ausgezahlt. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt dann automatisch, ob es sich mehr lohnt, den Kinderfreibetrag zu nutzen. Wenn ja, wird das Kindergeld verrechnet.

Tipp: Auch wenn es auf den Freibetrag hinausläuft: Auf jeden Fall Kindergeld beantragen, rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Denn das Finanzamt geht davon aus, dass Kindergeld beantragt wurde - und rechnet es automatisch mit ein.

  • Steuerfreier Kinderzuschlag (KiZ): Auf diesen bereits erwähnten Zuschlag müssen keine Steuern gezahlt werden. Er muss also nicht in der "Anlage Kind" bei der Steuererklärung eingetragen werden.
  • Absetzbare Kinderbetreuungskosten: Bis zum 14. Lebensjahr des Kindes können Betreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings nicht unbegrenzt, sondern bis zu zwei Drittel der Kosten, maximal 4800 Euro pro Kind und Jahr. Dazu gehören zum Beispiel: Kindergarten, Hort, Babysitter, Kindermädchen, Au Pair. Belegt wird mit Rechnung und Überweisungsnachweis.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Das sind aktuell 4260 Euro, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. In der Lohnsteuerklasse 2, in die Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern einsortiert sind, wird der Betrag automatisch berücksichtigt. Ab dem zweiten Kind erhöht er sich um 240 Euro je Kind.
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistung: Wenn ein Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt Geld für die Kinderbetreuung überweist, ist das steuerfrei. Muss ein Kind unter 14 kurzfristig notbetreut werden und unterstützt das der Arbeitgeber, sind bis zu 600 Euro steuerfrei.

5. Kinderbetreuung

Eltern haben vom ersten Geburtstag des Kindes bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder einen Platz in einer Kindertagespflege. Zumindest in der Theorie. Die Suche nach einem Kita-Platz kann sich in der Praxis schwierig gestalten.

  • So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - In Deutschland haben Kinder das Recht auf einen Kita-Platz. Das soll Eltern helfen - und die frühkindliche Bildung fördern.
    In Deutschland haben Kinder das Recht auf einen Kita-Platz. Das soll Eltern helfen - und die frühkindliche Bildung fördern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Oft bieten Jugendamt oder Kommunalverwaltung Hilfe an. Manchmal können Sie online suchen und sich vormerken lassen.

Übrigens: Die Kosten hängen vom Bundesland ab. In manchen Ländern ist die Betreuung kostenfrei, in anderen nur zum Teil oder abhängig von der Stundenzahl. Bei Familien mit kleinem Einkommen oder Sozialleistungen übernimmt das Jugendamt die Kosten teilweise oder ganz.

6. Kinderkrankengeld

Für die Pflege eines kranken Kindes unter zwölf Jahren werden berufstätige Mütter und Väter für eine bestimmte Anzahl an Tagen pro Jahr freigestellt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Kinderkrankengeld, meist 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

2026 kann jeder Elternteil bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen.

Übrigens: Die Erkrankung des Kindes muss ab Tag eins vom Arzt bescheinigt werden. In vielen Fällen ist aber eine telefonische Krankschreibung möglich.

7. Mutter-Vater-Kind-Kur

Ob Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur oder auch Mutter-Kur ohne Kind: Es handelt sich um eine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen. Meist dauert die Auszeit drei Wochen. Bundesweit gibt es dafür mehr als 70 Einrichtungen des Müttergenesungswerks.

Die Kur verschreibt der Arzt, beantragt wird sie bei der Krankenkasse. Wer den gesetzlichen Eigenanteil für eine Kur nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen.

Mögliche Voraussetzungen für das Beantragen einer solchen Kur:

  • Sie sind als Vater oder Mutter mehrfachbelastet durch Familie und Beruf.
  • Sie haben verhaltensauffällige oder chronisch kranke Kinder.
  • Sie befinden sich in einer Trennungssituation oder Ihr Partner ist verstorben.
  • Sie versorgen pflegebedürftige Angehörige.
  • Sie sind psychisch extrem belastet, etwa durch ein Erschöpfungssyndrom.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit: 3 Ratschläge

Nach der Elternzeit steht irgendwann die Rückkehr in den Job an. Tipps von den Expertinnen für einen gelungenen Wiedereinstieg:

1. Während der Elternzeit

Sich ganz rausnehmen oder regelmäßig Kontakt zur Firma halten? Das ist eine individuelle Entscheidung, setzen Sie sich daher nicht unter Druck.

Für viele ist ein klarer Schnitt in der Babypause hilfreich - für Mütter selbst und auch fürs Team, das ein sporadisches Management "von der Seite" stören könnte, erklärt Beatrice Kemner.

"Aber natürlich freuen sich die Kollegen und Kolleginnen auch über einen Besuch mit Baby. Das zeigt Interesse und Nähe", so Kemner.

  • So bringen Sie Kinder und Job unter einen Hut - In der Elternzeit nicht an die Arbeit zu denken, kann gut für die Gesundheit sein und hilft, sich ganz auf die Familie zu fokussieren.
    In der Elternzeit nicht an die Arbeit zu denken, kann gut für die Gesundheit sein und hilft, sich ganz auf die Familie zu fokussieren. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

2. Rückkehrgespräch

In der Regel steht ein bis drei Monate vor dem geplanten Wiedereinstieg ein Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten an, um den Wiedereinstieg zu besprechen.

"Gehen Sie lösungs- und nicht problemorientiert in das Gespräch", rät Nathalie Krahé. Überlegen Sie sich vorher, was Sie leisten können und was eher nicht.

"Neben dem gewünschten Arbeitsmodell - Stundenumfang, Flexibilität, Homeoffice - sollte es auch um Entwicklungsperspektiven gehen", rät Beatrice Kemner. Das zeigt Ambition und Offenheit. Fragen Sie außerdem, was sich im Unternehmen während der Abwesenheit verändert hat.

3. Arbeitsstart

Worauf es laut Kemner nun vor allem ankommt, ist eine verlässliche Kinderbetreuung. Nur so gelingt es, den Kopf frei zu haben. Ebenso wichtig: klare Absprachen mit dem Partner oder anderen Betreuungspersonen.

Im Team sollten Arbeitszeiten, Pausen und "No-Meeting-Zeiten" früh kommuniziert werden. So entstehen Routinen und klare Erwartungen. Und bei allem gilt: Bleiben Sie gelassen. "Sich selbst nicht unter Druck setzen. Nicht alles wird nach Plan laufen, und das ist völlig normal", versichert Kemner.

Zu guter Letzt: Tipps für den Spagat im Alltag

Job und Kind können Eltern anfangs schnell überfordern. Beatrice Kemner weiß, was dann hilft: "Statt ständig das Gefühl zu haben, dass man beiden Rollen nicht gerecht wird, darf man ruhig stolz sein auf das, was man täglich leistet".

Hier sind Ihre Tipps, um den Alltag zu stemmen:

  • Unverzichtbar ist ein stabiles, ehrliches Netzwerk: Partner, Freunde, Familie - Menschen, auf die man sich verlassen kann und bei denen man keine Fassade braucht.
  • Alle Aufgaben klar benennen und verteilen. Auch die vermeintlich kleinen: das Geschenk für den Kindergeburtstag, die Organisation von Verabredungen, den gepackten Rucksack für den Ausflug.

Diese Aufgaben kann man entweder dauerhaft oder wochenweise mit dem Partner absprechen. Ganz wichtig dabei: Loslassen! Der Partner darf Dinge anders angehen als man selbst.

  • Nicht nur Aufgaben, sondern auch den Mental Load mit dem Partner oder dem Team teilen - also das Mitdenken, Planen, auf dem Schirm haben.

Gut zu wissen: AlsMental Load wird die gedankliche, organisatorische und nicht immer sichtbare Last bezeichnet, die ein Mensch trägt, um etwa eine Familie am Laufen zu halten.

  • Regelmäßig miteinander sprechen: Wie geht es mir gerade? Was überfordert mich? Offenheit ist oft der erste Schritt zur Entlastung. Das kann im Gespräch mit dem Partner, der Führungskraft oder den Freunden sein. Und damit die Last gar nicht erst so groß wird: Auch mal nein sagen!
  • Bewusst kleine Pausen für sich schaffen. Das kann schon die U-Bahnfahrt mit dem Lieblingspodcast sein oder ein Abend mit Freunden. Auch die eigenen Ansprüche herunterzuschrauben, hilft enorm.

"Niemand erwartet, dass der Boden immer glänzt oder der Kuchen fürs Kita-Fest selbstgebacken ist. Ein Streben nach Perfektion ist für mich kein Maßstab für ein gelungenes Leben", sagt Beatrice Kemner.

Aber was, wenn sich der Alltag trotzdem nicht mehr bewältigen lässt? Organisationen wie der bundesweite Notmütterdienst unterstützen Familien und Alleinerziehende. Je nach Situation übernehmen auch Krankenkasse oder Jugendamt die Kosten. Wer privat zahlt, kann die Betreuung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

  • Familienportal: Wissenswertes zur Elternzeit
  • Familienportal: Elterngeldrechner mit Planer
  • Familienportal: Kinderzuschlag
  • Lohnsteuerhilfeverein zu Kindergeld
  • Lohnsteuerhilfe: Kinderbetreuungskosten absetzen
  • Lohnsteuerhilfe zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Lohnsteuerhilfe: Arbeitgeberzuschuss für Kinderbetreuung

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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