Resturlaub verfällt nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit nicht automatisch. Was ein aktuelles Urteil für Beschäftigte und ihre Urlaubsansprüche bedeutet.
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Entspannt zurück in den Job: Der Resturlaub aus Mutterschutz oder Elternzeit bleibt erhalten. Bild: Benjamin Nolte/dpa-tmn
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