Ein leichter Tritt - schon ist der Job weg. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Das geht aus einem aktuellen Fall hervor. Hier war ein Arbeitnehmer in Rage geraten, weil der Chef ihm das Handy verbot...
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Schwerwiegende Pflichtverletzung: Handgreiflichkeiten am Arbeitsplatz können zur fristlosen Kündigung führen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
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