Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.
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Grundsätzlich sollen Urlaubswünsche von allen Mitarbeitenden berücksichtigt werden Bild: Christin Klose/dpa-tmn -
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Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Bild: Volker Görzel/dpa-tmn
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