blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Tipp der Woche
      Neu
    • Leserreporter
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Ausbildung & Karriere
  3. Urteil: Online-Attest kann Kündigung nach sich ziehen

Urteil: Online-Attest kann Kündigung nach sich ziehen

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Von dpa
20.11.2025, 12:00 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Urteil: Online-Attest kann Kündigung nach sich ziehen - Was im ersten Moment bequem wirkt, kann schnell als Täuschung ausgelegt werden: Bei Online-Krankschreibungen sollten Beschäftigte daher vorsichtig sein.
    Was im ersten Moment bequem wirkt, kann schnell als Täuschung ausgelegt werden: Bei Online-Krankschreibungen sollten Beschäftigte daher vorsichtig sein. Bild: Christin Klose/dpa-tmn
Freiburg/Hamm

Wer sich von einem Online-Anbieter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lässt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen - insbesondere dann, wenn gar kein Arztkontakt stattgefunden hat. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 14 SLa 145/25), über das der Fachverlag "Haufe.de" berichtet. 

In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der sich für mehrere Tage bei seinem Arbeitgeber krankmeldete. Eine Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit (AU) erwarb er laut Urteil kostenpflichtig bei einem Online-Anbieter. Er füllte dafür auf der Webseite des Anbieters einen Fragebogen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten aus. Ein Kontakt zu einem Arzt fand in dem Prozess nicht statt.

Die ausgestellte Bescheinigung enthielt aber den Hinweis, dass die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit "aufgrund Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen" festgestellt wurde und schloss mit der Angabe "Privatarzt per Telemedizin" ab.

Wegen Unstimmigkeiten meldete die zuständige Personalabteilung Zweifel an der AU an und stellte Nachforschungen an. Der Arbeitnehmer erhielt kurze Zeit später eine fristlose Kündigung. Dagegen wehrte er sich mit einer Klage.

Schwerwiegender Vertrauensbruch rechtfertigt fristlose Kündigung

Anders als die Vorinstanz urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm, dass die fristlose Kündigung aufgrund des schwerwiegenden Vertrauensbruchs gerechtfertigt sei. Auch eine Abmahnung war aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes entbehrlich. Durch die vorgelegte Bescheinigung suggeriere der Kläger bewusst wahrheitswidrig, es habe zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein Kontakt mit einem Arzt stattgefunden.

Das Argument des betroffenen Arbeitnehmers, ihm könne keine Täuschungsabsicht nachgewiesen werden, ließen die Richter nicht gelten. Laut Urteil kann das Erschleichen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Dies gelte insbesondere, wenn sich der Arbeitnehmer für den Zeitraum der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren lässt.

Worauf Sie bei Online-AU-Bescheinigungen achten sollten

Zwar gibt es mittlerweile zulässige Formen der Telemedizin, die in begrenztem Umfang auch eine telefonische oder virtuelle Untersuchung als Grundlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglichen. Sie setzen aber immer einen ärztlichen Kontakt - ob per Telefon oder Video - voraus.

Vorsicht ist daher immer bei unseriösen Anbietern von Krankschreibungen geboten. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zufolge ist hier nicht sichergestellt, dass eine Befundung - so wie gefordert - durch einen Arzt erfolgt. Teilweise werde hier nach Beantwortung einiger Multiple-Choice-Fragen eine AU generiert, so der Rechtsexperte. Derartigen Bescheinigungen komme kein Beweiswert zu. Von der Nutzung solcher Anbieter ist daher dringend abzuraten, wie auch der beschriebene Fall zeigt.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Wie uns mehr Achtsamkeit im Job helfen kann - Mindful Self Leadership ist ein Weg, sich selbst besser wahrzunehmen und fokussierter zu arbeiten.
    Mindful Self Leadership

    Wie uns mehr Achtsamkeit im Job helfen kann

  • 15 wichtige Fakten zur Grippeschutzimpfung - Für manche Menschen kann die Grippe zu einer ernsten Gefahr werden. Wer zur Risikogruppe gehört, sollte sich impfen lassen.
    Immun gegen Influenza?

    15 wichtige Fakten zur Grippeschutzimpfung

  • Das Einmaleins der Rente - für Anfänger erklärt - Die Weichen frühzeitig gestellt: Wer sein Geld rechtzeitig anlegt, hat im Alter weniger Sorgen.
    9 Fragen, 9 Antworten

    Das Einmaleins der Rente - für Anfänger erklärt

  • Lärm bis Schimmel: Wie Sie die Miete erfolgreich mindern - Macken im Boden: Ist das schon ein Mangel?
    Mängel in der Wohnung

    Lärm bis Schimmel: Wie Sie die Miete erfolgreich mindern

  • Checkliste für den Umzug: Diese 10 Punkte sollten Sie abhaken - Vorfreude aufs neue Zuhause - doch vorher muss der Umzug erledigt werden.
    Von Kündigung bis Malern

    Checkliste für den Umzug: Diese 10 Punkte sollten Sie abhaken

  • Hamm
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Chemnitz

    Neuer Mittags-Hotspot in der Chemnitzer City: Diese Kantine bietet leckeres Frühstück und Mittagessen
  • 2.Sternzeichen Wassermann

    Wochenhoroskop für Wassermann für die Woche vom 11.05. bis 17.05.2026
  • 3.Erzgebirge

    Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema: Wer hat im ersten Wahlgang die Nase vorne?

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo