Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.
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Weint die Schichtmutter oder nicht? Ein Gericht entschied: Vulgäre Kritik ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn
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