"Wenn du mal groß bist": Diese Pflichten haben Jugendlichen in den unterschiedlichen Altersphasen

Arbeitsrecht & Co. Welche Rechte (und Pflichten) in den kommenden Jahren für dich dazukommen

Das Alter zwischen 14 und 20 ist eines, in dem sich ziemlich viel verändert. Ständig kommen neue Dinge hinzu, die du jetzt darfst - und der Satz "Das kannst du machen, wenn du mal groß bist" fällt immer seltener. Die Welt der Erwachsenen überträgt dir immer mehr Verantwortung - mit der du allerdings auch sorgsam umgehen musst. "mach was!" zeigt dir, was Schritt für Schritt für dich möglich ist.

Ab 14

  • Regulär bis zu zwei Stunden am Tag nebenjobben - mit Einverständnis deiner Eltern
  • Dein Taschengeld ausgeben, wofür du willst
  • Unterschiedlichste Dinge kaufen - mit Einverständnis deiner Eltern (beschränkte Geschäftsfähigkeit)
  • Wein, Bier oder ähnliche Getränke trinken - in Anwesenheit deiner Eltern
  • Selbst entscheiden, ob du einer Religion zugehören willst - und welcher
  • Deinen Namen ändern - mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten
  • Einer Organspende widersprechen
  • Dich Tätowieren oder Piercen lassen - mit Einverständnis deiner Eltern
  • Filme und Spiele mit FSK + 14 nutzen
  • Mitspracherecht über den eigenen Wohnort bei getrennten Eltern
  • Für Straftaten verurteilt werden (eingeschränkte Schuldfähigkeit)
  • Sexuelle Handlungen mit Personen zwischen 14 und 18, mit Älteren nur unter bestimmten Bedingungen
  • Als Mädchen: zum Frauenarzt gehen und dir die Pille verschreiben lassen (auch ohne Einverständnis der Eltern!)

Ab 15

  • Bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten - in Neben- oder Ferienjobs, im Regelfall nur bis 20 Uhr
  • Als Roller- oder Mopedfahrer*in am Straßenverkehr teilnehmen - mit Führerschein und Einverständnis deiner Eltern
  • Allein mit dem Flixbus verreisen

Ab 16

  • Im Nebenjob bis 22 Uhr arbeiten - in der Gastronomie
  • Bei der Europawahl wählen (aktives Wahlrecht)
  • Einer Organspende zustimmen
  • Filme und Spiele mit FKS + 16 nutzen
  • Sexuelle Handlungen mit Personen, die älter als 18 sind

 

Ab 17

  • Als Autofahrer*in am Straßenverkehr teilnehmen - mit Führerschein und in Begleitung (!) eines Erziehungsberechtigten

Ab 18

  • Arbeiten, wo und was du willst
  • Kaufen, was du willst (volle Geschäftsfähigkeit)
  • Eigene Verträge abschließen (volle Geschäftsfähigkeit)
  • In Sachsen bei Wahlen wählen (aktives Wahlrecht)
  • In Sachsen als Kandidat an Wahlen teilnehmen (passives Wahlrecht)
  • Als Auto- oder Motorradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen - mit Führerschein
  • Starken Alkohol (Schnaps und Co.) konsumieren
  • Tabak oder Zigaretten kaufen und konsumieren
  • Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt konsumieren, Mitglied einer Cannabis-Anbaugemeinschaft werden
  • Filme und Spiele mit FSK +18 nutzen
  • Für Straftaten verurteilt werden (volle Schuldfähigkeit)

Ab 21

  • Cannabis mit höherem THC-Gehalt konsumieren

Ab 40

  • Für die Wahl zum Bundespräsidenten kandidieren
  • Zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt werden
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