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Auto freikratzen: Ein Guckloch in der Scheibe reicht nicht

Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, riskiert nicht nur die Sicherheit auf der Straße, sondern auch Geldbußen. Was beim Enteisen von Autoscheiben zu beachten ist.

26.11.2025, 12:56 Uhr
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  • Auto freikratzen: Ein Guckloch in der Scheibe reicht nicht - Das Freikratzen aller Autoscheiben von Eis und Schnee ist Pflicht: Ein kleines Guckloch reicht nicht aus und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
    Das Freikratzen aller Autoscheiben von Eis und Schnee ist Pflicht: Ein kleines Guckloch reicht nicht aus und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Foto: Ina Fassbender/dpa-tmn
München

"Krrrch, Krrrch, Krrrch" – nun ist wieder Zeit für dieses typische Geräusch, wenn frühmorgens in der Nachbarschaft die Wege von Eis und Schnee befreit werden. Laternenparkern graut es dann oft auch – das Auto muss freigekratzt werden. Und das sorgfältig, so der ADAC Südbayern. Sonst wird’s schnell gefährlich und es drohen Geldbußen.

Wer nämlich meint, dass bei den Scheiben nur ein kleines Guckloch ausreicht, der irrt. Das Auto muss vor dem Losfahren ganz von Schnee und Eis befreit werden. Ansonsten kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro folgen.

So wird die Scheibe wieder frei - und heißes Wasser ist tabu

Man greift am besten zu Kunststoffeiskratzern, die eine Sägezahnkante (gegen dicke Eisschichten) und eine glatte Eisschabekante haben, so der ADAC online. Beim Kratzen stets nie zu viel drücken und nicht "wild hin und her" kratzen. Tipp: Auch im Winter die Scheiben möglichst immer frei von Schmutz halten. Denn Schmutzpartikel wirken beim Kratzen schnell wie Schmirgelpapier.

Nie sollte man versuchen, vereiste Scheiben mit heißem Wasser freizubekommen. Denn der drastische Temperaturwechsel führt oft zu Spannungsrissen. Auch lauwarmes oder kaltes Wasser sollte man nicht versuchen, denn dieses würde zwar Eis tauen, aber sofort wieder festfrieren. Und dann wäre die Eisschicht wohl noch dicker.

Auch an den Rest denken

Aber nicht nur die eigene Sicht muss bestmöglich gewährleistet sein. Gefahr droht während der Fahrt auch für den nachfolgenden Verkehr durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke. Wer also auch Dach und Hauben nicht ausreichend räumt, riskiert hier 25 Euro. Ach, und nicht vergessen, sich zu bücken: Auch die Kennzeichen müssen lesbar sein, wollen nicht fünf Euro berappt werden.

Nützliche Utensilien und No-Gos

Für die erforderlichen Arbeiten gibt es entsprechende, meist kostengünstige Gerätschaften wie Eiskratzer, Handbesen oder Enteiser-Spray im Autozubehörhandel. Damit sich Eis etwa auf der Frontscheibe gar nicht erst bildet, kann über Nacht auch eine spezielle Abdeckung aufgelegt werden, die mit den Türen fixiert wird. Die werden schon für niedrige einstellige Beträge angeboten.

Und wer meint, beim Freiräumen schon den Motor anmachen zu können, um auch die Heizung in Gang zu bringen, sollte sich auf ein Bußgeld von 80 Euro gefasst machen. Das Warmlaufenlassen des Motors belastet die Umwelt und verursacht unnötigen Lärm.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

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