blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Ab auf die Piste!
      Neu
    • Fasching
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Auto & Verkehr in Chemnitz & Umgebung
  3. Gemeinde haftet nicht für geplatzte Reifen

Gemeinde haftet nicht für geplatzte Reifen

Ein geplatzter Reifen, 1.400 Euro Schaden – doch das Gericht sagt: Die Gemeinde muss nicht zahlen. Wann Autofahrer selbst haften und wo die Verantwortung endet.

16.01.2026, 00:05 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Gemeinde haftet nicht für geplatzte Reifen - Flickenteppich und Kraterlandschaften: Nicht immer ist der Straßenbelag ideal - welche Pflicht hat die Gemeinde, Gefahren abzuwenden?
    Flickenteppich und Kraterlandschaften: Nicht immer ist der Straßenbelag ideal - welche Pflicht hat die Gemeinde, Gefahren abzuwenden? Foto: Federico Gambarini/dpa
Flensburg

Gemeinden müssen Straßen frei von Gefahren halten – Stichwort Verkehrssicherungspflicht. Doch wo sind die Grenzen und wann fängt die Verantwortung des Autofahrers an?

In jedem Fall dient die Sicherungspflicht nicht dazu, dass Verkehrsteilnehmer das "allgemeine Lebensrisiko" auf die Gemeinden abwälzen können, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Flensburg.

Ein Autofahrer wollte dabei Schadenersatz von einer Gemeinde, weil er sich in Bruchstellen am Straßenrand zwei Reifen platt gefahren hatte. Doch das Gericht wies ihn ab. Es sei zu erkennen gewesen, dass die Straße in weiten Teilen nicht befestigt und der äußere Straßenrand nicht stabil sei. Entsprechend hätte er langsamer fahren müssen, als er dem Gegenverkehr dorthin auswich. 

"Eine Pflichtverletzung beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist", schreibt das Landgericht in den Leitsätzen seines Urteils, auf das der ADAC hinweist. (Az.: 2 O 90/25)

Plötzlich gibt es einen Knall

Der Mann war wegen eines entgegenkommenden Autos auf dem rechten asphaltierten Rand weitergefahren - dabei gab es einen lauten Knall: Beide Reifen an der rechten Seite platzten, zudem wurde die Felge beschädigt. Der Schaden: 1.400 Euro. Diesen Betrag wollte der Fahrer von der Gemeinde erstattet bekommen. Sein Argument: Die Gemeinde hätte die Verkehrssicherungspflicht verletzt. 

Die Bruchstellen wären am rechten Straßenrand gewesen – in einer Größe von 13 bis 15 Zentimetern. Auch das danebenliegende ausgewaschene Bankett mit – erkennbaren – tiefen Schlaglöchern wäre nicht in einem befahrbaren Zustand gewesen, lauteten seine Argumente. 

Der Autofahrer vertrat die Ansicht, die Gemeinde wäre verpflichtet gewesen, die Bruchstellen zu reparieren oder vor ihnen zu warnen. Das sah die betroffene Gemeinde ganz anders: Die Straße stand unter regelmäßiger Kontrolle und die Schäden wären erkennbar gewesen. Die Sicherungspflicht sah sie nicht verletzt. Deshalb ging die Sache vor Gericht. 

Wie sagt das Landgericht?

Im Detail führte das Gericht aus: Ja, die entsprechenden Vorschriften nehmen die Gemeinde zwar grundsätzlich in die Pflicht, die Verkehrsflächen von Gefahren freizuhalten. Sie muss im Rahmen des Zumutbaren alles tun, auf solche Gefahren zu reagieren, um die Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Aber: Sie muss nicht für alle erdenkbaren Möglichkeiten Vorsorge treffen. Eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht eingefordert werden. 

Der zuständige Bauhof führte drei bis vier Kontrollen im Jahr an der Straße durch, die letzte zwei Wochen vor dem Unfall. Das wertete das Gericht dahingehend, dass alles Zumutbare getan worden wäre. 

In diesem Fall sei außerdem für einen ortsunkundigen Fahrer, wie den Kläger, erkennbar gewesen, dass es sich um eine in weiten Teilen unbefestigte Straße handelte. Sie war bei Gegenverkehr erkennbar nur mit reduziertem Tempo zu befahren. Laut Gericht war auch zu erkennen, dass der äußere Rand nicht genügend stabil war. Mit Abbruchkanten musste man rechnen. 

Der Mann hätte in dem Fall die schadhafte Stelle also selbst erkennen können. Deshalb wurde seine Klage abgewiesen.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Neue Wendung in Berliner Streusalz-Krimi - Der Winter hat Berlin seit längerem fest im Griff.
    Winterwetter

    Neue Wendung in Berliner Streusalz-Krimi

  • Gil Ofarim ist der Dschungelkrone ganz nah - Beim Spiel "Creek der Sterne" mussten die Stars kurz vor dem Finale noch einmal alle Kräfte mobilisieren. (Handout)
    Fernsehen

    Gil Ofarim ist der Dschungelkrone ganz nah

  • Mutmaßlicher Block-Kidnapper fühlt sich schlecht beraten - Christina Block sollte die Entführung ihrer eigenen Kinder beauftragt haben.
    35. Prozesstag

    Mutmaßlicher Block-Kidnapper fühlt sich schlecht beraten

  • La Déesse – Wie ein Citroën die Zukunft nach Paris brachte - Wuseliger Verkehr: Im DS bleibt man ruhig und gelassen - zudem scheinen die anderen auch etwas mehr Respektabstand zu halten.
    Über 70 Jahre Citroën DS

    La Déesse – Wie ein Citroën die Zukunft nach Paris brachte

  • Nach Millionen-Coup: "Ich habe geheult vor Wut" - Nach dem Millionen-Einbruch in Gelsenkirchen fühlen sich Kunden schlecht von der Sparkasse informiert
    Millionen-Einbruch

    Nach Millionen-Coup: "Ich habe geheult vor Wut"

  • Urteil
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Erzgebirge

    Unfall auf der B101 in Schwarzenberg: Mehrere Verletzte nach Zusammenstoß zweier PKW
  • 2.Chemnitz

    Zwei Sterne: Erneute Auszeichnung für dieses Chemnitzer Restaurant
  • 3.Mittelsachsen

    Polizei-Großeinsatz in Mittelsachsen: Was ist geschehen?

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo