Ein Urteil zeigt, dass in so einem Fall beide Unfallbeteiligten zur Verantwortung gezogen werden können. Obwohl der Wartepflichtige selbst die Vorfahrt ein Stück weit missachtet hat.
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Blinken, abbiegen - und fahren, denn ich habe Vorfahrt. Allerdings: Auch dann kann man nach Unfällen mithaften. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Stralsund


