Blinken, bremsen, doch plötzlich zieht der Vordermann wieder zurück - und es kracht mit einem Vorbeifahrer. Im Nachgang gibt es Streit um die Haftung. So eindeutig ist die Sache nämlich gar nicht.
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Geblinkt und doch nicht abgebogen: Entscheidet sich der Vordermann wider Erwarten um, können andere Verkehrsteilnehmer mithaften, falls es zum Crash kommt. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn
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