blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Kulturhauptstadt 2025
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Fasching
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Digitales & Technik
  3. Auf Nummer sicher beim Einkaufen im Netz

Auf Nummer sicher beim Einkaufen im Netz

Beim Onlineshopping greift oft automatisch ein Käuferschutz – aber nicht immer. Wann Sie auf die Absicherung zählen können und wann Vorsicht geboten ist, erklärt eine Expertin der Stiftung Warentest.

20.01.2026, 00:05 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • 1/4
    Auf Nummer sicher beim Einkaufen im Netz - Das hab' ich doch so nicht bestellt! - Wenn der Händler das anders sieht und nicht nachbessern will, kann das ein Käuferschutzfall sein.
    Das hab' ich doch so nicht bestellt! - Wenn der Händler das anders sieht und nicht nachbessern will, kann das ein Käuferschutzfall sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
  • 2/4
    Auf Nummer sicher beim Einkaufen im Netz - Auch ein Käuferschutz: Wer mit seiner Kreditkarte, etwa Mastercard oder Visa, bezahlt hat, kann im Konfliktfall oder bei einem Zahlungsausfall des Händlers versuchen, das Geld zurückbuchen zu lassen (Chargeback-Verfahren).
    Auch ein Käuferschutz: Wer mit seiner Kreditkarte, etwa Mastercard oder Visa, bezahlt hat, kann im Konfliktfall oder bei einem Zahlungsausfall des Händlers versuchen, das Geld zurückbuchen zu lassen (Chargeback-Verfahren). Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
  • 3/4
    Auf Nummer sicher beim Einkaufen im Netz - Wer als Käufer mit Paypal bezahlt, muss wissen: Käuferschutz gibt es nur mit der Bezahlvariante "Waren und Dienstleistungen".
    Wer als Käufer mit Paypal bezahlt, muss wissen: Käuferschutz gibt es nur mit der Bezahlvariante "Waren und Dienstleistungen". Foto: Robert Günther/dpa-tmn
  • 4/4
    Auf Nummer sicher beim Einkaufen im Netz - Stephanie Pallasch ist Finanzexpertin bei der Stiftung Warentest.
    Stephanie Pallasch ist Finanzexpertin bei der Stiftung Warentest. Foto: Anke Jacob/Stiftung Warentest/dpa-tmn
Berlin

Die bestellten Kopfhörer haben gar keine Geräuschunterdrückung, obwohl das in der Beschreibung stand. Das neue Kaffeeservice erreicht den Käufer als Scherbenhaufen. Der Mietwagenbroker geht pleite, und die vorausbezahlte Buchung ist futsch. Oder das bezahlte Smartphone wird einfach nicht geliefert? In solchen Situationen ist guter Rat teuer, wenn Verkäufer oder Anbieter sich wegducken. In solchen Situationen schlägt aber auch die Stunde der Käuferschutzprogramme.

Käuferschutz ist beim Onlineshopping öfter einfach automatisch mit dabei als viele vielleicht denken würden - so wie bei Kreditkartenanbietern in Gestalt des sogenannten Chargeback-Verfahrens. Und häufig ist der Schutz sogar kostenlos, etwa bei Kreditkarten, Bezahldiensten, Onlinemarktplätzen oder bestimmten Onlineshops. Bei Kleinanzeigenportalen muss man hingegen pro Einkauf oft einen gewissen Aufpreis für die Absicherung zahlen, der von der Höhe des Kaufpreises abhängig ist.

Wie genau Käuferschutz funktioniert und was man dabei beachten sollte, weiß Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest: Die Juristin hat dort einen Test von Käuferschutzprogrammen geleitet.

Frage: Frau Pallasch, wovon hängt Käuferschutz grundsätzlich ab?

Stephanie Pallasch: Käuferschutz kann mit verschiedenen Dingen verbunden sein. Zum einen kann der Käuferschutz an eine Einkaufsplattform geknüpft sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei Amazon oder bei Ebay einkauft. 

Zum anderen kann der Käuferschutz auch an ein Zahlungsmittel geknüpft sein. Das ist etwa der Fall, wenn man mit Paypal bezahlt oder auch mit einer Kreditkarte.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass der Käuferschutz an den Onlineshop selbst geknüpft ist. Da gibt es bestimmte Siegel, die sich Onlineshops geben, beziehungsweise für die sie sich zertifizieren lassen. Und mit denen ist dann ein Käuferschutz verbunden.

Frage: Was sind mögliche Fälle, in denen ein Käuferschutz greift?

Pallasch: Der Käuferschutz kann grundsätzlich für drei Kategorien von Konfliktfällen relevant sein. Einmal, wenn die bestellte Ware gar nicht geliefert wird. Das heißt: Ich habe etwas bestellt, auch schon bezahlt und es kommt einfach nicht an.

Oder ich mache zu Hause das Paket auf und da ist entweder was ganz anderes drin als das, was ich bestellt habe oder es ist sogar defekt - und das wird nicht anerkannt vom Verkäufer.

Die dritte Möglichkeit ist, dass ich eine Ware zurückschicke. Das heißt, ich mache von meinem Widerrufsrecht gebraucht, was ich beim Onlineshopping habe, schicke die Ware zurück - und obwohl ich sie zurückgeschickt habe, bekomme ich das Geld vom Verkäufer nicht erstattet.

Frage: Was sind häufige Irrtümer von Verbraucherinnen und Verbrauchern, wenn es um Käuferschutzprogramme geht?

Pallasch: Man muss auf bestimmte Kleinigkeiten achten. Wenn ich als Käufer zum Beispiel eine Ware mit Paypal bezahle, gibt es zwei verschiedene Funktionen: Einmal Geld an Freunde und Familie senden und einmal Geld für Waren und Dienstleistungen zahlen. Der Käuferschutz bei Paypal besteht nur, wenn ich Waren und Dienstleistungen wähle.

Verkauft man allerdings privat auf Plattformen wie Kleinanzeigen oder Ähnliches, dann wollen die Verkäufer gerne immer die Variante Freunde und Familie haben, und zwar aus dem Grund, dass sie dann eben keine Gebühren zahlen für die Zahlung. Wenn man sich als Käufer darauf einlässt, muss man sich aber eben darüber im Klaren sein, dass dann auch kein Käuferschutz besteht.

Ein anderer Fehler, der schnell passieren kann, ist, dass man beim Zurückschicken von Ware eine möglichst billige Rücksendung wählt, weil zum Beispiel der Verkäufer nicht für die Kosten der Rücksendung aufkommt. Auch hier kann man in eine Falle tappen. Man muss nämlich die Ware so zurückschicken, dass es eine Sendungsverfolgung gibt. Nur dann kann man nachweisen, dass man die Ware auch tatsächlich zurückgeschickt hat und auch nur dann gibt es einen Anspruch auf den Käuferschutz.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Zu Hause sicher mit Geräten trainieren - Bei Kurzhanteln mit Gewichtsscheiben kann je nach Übung und Trainingsniveau das Gewicht flexibel angepasst werden.
    Tipps für den Kauf und Einsatz

    Zu Hause sicher mit Geräten trainieren

  • Karneval: Kann mein Arbeitgeber mir ein Kostüm aufzwingen? - Kollegin Einhorn, bitte übernehmen Sie! Der Chef darf bei berechtigtem Interesse ein Kostüm anordnen.
    Arbeitsrecht

    Karneval: Kann mein Arbeitgeber mir ein Kostüm aufzwingen?

  • Was uns zu mehr Freude im Job verhilft - Gelegenheit für Humor und eine positive innere Haltung: Beschäftigte können sich auch eigeninitiativ für mehr Spaß bei der Arbeit einsetzen.
    Humor und Haltung

    Was uns zu mehr Freude im Job verhilft

  • "2XKO": Immer auf die Mütze - aber bitte im Team - Das Besondere an "2XKO": Meist treten pro Seite zwei Kämpferinnen oder Kämpfer gegeneinander an - übrigens alles Figuren aus der Welt von "League of Legends".
    Spiel der Woche

    "2XKO": Immer auf die Mütze - aber bitte im Team

  • Nie mehr peinlich am Schlepplift stürzen - wie geht das? - Hinauf im Doppelpack: Bei Zweier-Schleppliften sollte man umso mehr aufpassen - sonst reißt man nicht nur sich, sondern auch den Mitfahrer um.
    Experte gibt Tipps

    Nie mehr peinlich am Schlepplift stürzen - wie geht das?

  • Stiftung Warentest
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Erzgebirge

    Streit im Erzgebirge eskaliert: Mann wird in Schwarzenberg überfallen
  • 2.Dresden

    PKW kollidiert mit Rettungswagen: Mehrere Verletzte, darunter ein Kind!
  • 3.Erzgebirge

    "Als ich plötzlich ein Minus sah, wurde ich hellhörig": Cyberkriminelle räumen Konto von Frau im Erzgebirge ab

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo