Tabletten oder Augentropfen sind aufgebraucht, doch von der Arztpraxis heißt es: "Sie haben in diesem Quartal schon ein Rezept bekommen, ein zweites gibt's nur als Selbstzahler". Ist das erlaubt?
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Sie brauchen ein Medikament und die Krankenkasse trägt die Kosten dafür? Dann haben Sie Anspruch darauf, dass der Arzt oder die Ärztin Ihnen das entsprechende Rezept ausstellt. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/dpa-tmn
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