blick.de - News, Events und Lifestyle
Spiele
E-Paper
    Region
    • Chemnitz
    • Erzgebirge
    • Mittelsachsen
    • Vogtland
    • Zwickau
    • Dresden
    • Leipzig
    • Sachsen
    • Bilder
  • Deutschland & Welt
  • Good News
  • Blaulicht
  • Sport
    • Allgemein
    • Motorsport
    • Niners Chemnitz
      Niners Chemnitz
    • Chemnitzer FC
      Chemnitzer FC
    • FC Erzgebirge Aue
      FC Erzgebirge Aue
    • FSV Zwickau
      FSV Zwickau
    • Eispiraten Crimmitschau
      Eispiraten Crimmitschau
    • EHV Aue
      EHV Aue
    • VFC Plauen
      VFC Plauen
    • BSV Sachsen Zwickau
      BSV Sachsen Zwickau
    Community
    • Leserreporter
    • Ab auf die Piste!
      Neu
    • Fasching
    • Mein Verein
    • Haustierliebe
    • Tattoo-Model
    • Capyversum
    • Einblick der Redakteure
    • Partypixx
    • Quizze & Spiele
    Unterhaltung
    • Promi-News
    • Event-Tipps
    • Veranstaltungskalender
    • Kino & TV
    • Horoskop
    • Gaming-News
    Verbrauchertipps
    • Ausbildung & Karriere
    • Ernährung
    • Auto & Verkehr
    • Reisen
    • Gesundheit
    • Wohnen & Garten
    • Familie
    • Digitales & Technik
    • Wirtschaft
    • Blitzer
    • Benzinpreise
  • Gewinnspiele
  • Service
    • E-Paper
    • Prospekte
    • Amtsblätter
    • Kleinanzeigen
    • Werben mit BLICK.de
    • Ansprechpartner
    • BLICK nicht erhalten?
    • Magazine
    • Stellenausschreibungen
  • Erfahrungen
    Anzeige
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
  1. Verbrauchertipps
  2. Gesundheit & Sport in Chemnitz & Umgebung
  3. Probleme im Krankenhaus: Wo kann ich mich beschweren?

Probleme im Krankenhaus: Wo kann ich mich beschweren?

Falsche Diagnosen oder Behandlungen, Übergriffe durch Pflegepersonal oder Hygiene-Mängel: Wer so etwas im Krankenhaus erlebt, möchte sich beschweren - verständlicherweise. So gehen Betroffene vor.

22.01.2026, 12:37 Uhr
Auf Facebook teilen Inhalt teilen Auf WhatsApp teilen
  • Probleme im Krankenhaus: Wo kann ich mich beschweren? - Kliniken sind dazu verpflichtet, leicht erreichbare Beschwerdestellen einzurichten.
    Kliniken sind dazu verpflichtet, leicht erreichbare Beschwerdestellen einzurichten. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn
Berlin

Von der Ärztin bis zum Pfleger: Die allermeisten Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten, geben tagtäglich ihr Bestes, damit die Patientinnen und Patienten gut versorgt sind. 

Doch was, wenn es dennoch Probleme gibt? Ob stundenlange Wartezeiten bei einem lebensbedrohlichen Notfall, eine falsche Therapie oder übergriffiges Verhalten: Wer sich als Patient oder Patientin nicht gut und richtig behandelt fühlt, möchte das nicht einfach so stehenlassen. Was also tun? 

Das Bundesgesundheitsministerium rät online, zunächst ein vertrauensvolles Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Ärztin, der Pflegekraft oder mit der Klinikleitung zu suchen. Manches Problem lässt sich auf diesem Weg schon lösen. 

Kein Krankenhaus ohne Beschwerdestelle

Und wenn nicht? Dann macht man sich am besten schlau, wohin man sich im Krankenhaus wenden kann. Kliniken sind nämlich dazu verpflichtet, leicht erreichbare Beschwerdestellen einzurichten, wie das Informationsportal "gesund.bund.de" erklärt. 

Je nach Einrichtung gibt es entweder ein Beschwerdemanagement oder einen Patientenfürsprecher bzw. eine Patientenfürsprecherin - manchmal sogar beides. Sie nehmen Beschwerden auf, vermitteln und beraten, wie es nun weitergehen kann. 

In manchem Fall ist nämlich auch eine Anlaufstelle außerhalb des Krankenhauses die richtige für die Beschwerde: 

  • Von falscher Diagnose bis Behandlungsfehler: Will man sich über Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus beschweren, wendet man sich am besten an die zuständige Ärztekammer. Sie prüft den Fall und hat die Möglichkeit, offizielle Sanktionen verhängen, beispielsweise eine Rüge oder Geldstrafe.
  • Sie haben den Eindruck: "Was mir passiert ist, ist kein Einzelfall, es gibt erhebliche grundsätzliche Probleme" - etwa weil es an Personal oder Hygiene mangelt? Dann ist die zuständige Aufsichtsbehörde die richtige Adresse. Sie ist in aller Regel beim zuständigen Gesundheitsministerium angesiedelt. Alternativ kann man sich auch an die gesetzlichen Krankenkassen wenden. 

Oft notwendig: die Entbindung von der Schweigepflicht

Egal, wo man sich beschwert: Wichtig ist, vorab alle relevanten Informationen zusammentragen, rät "gesund.bund.de". Also: Wer war involviert? Was ist wann und wo passiert? Zudem sollte man Kopien aller Unterlagen parat haben, die für die Beschwerde von Bedeutung sind. 

Gut zu wissen, wenn es beispielsweise um Behandlungsfehler geht: Beschwerdestellen können Ärztinnen und Ärzte nur zur Stellungnahme auffordern, wenn man sie als Patient oder Patientin von der Schweigepflicht entbunden hat. Das geht über eine sogenannte Schweigepflichtsentbindungserklärung.

Habt ihr eine Meinung zu diesem Artikel oder einen Fehler entdeckt? Dann weist uns gern darauf hin.

Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH

Auch interessant für dich

  • Untergewicht im Alter: So gelingt das Gegensteuern - Bei drohendem Untergewicht helfen gesunde Nährstoffe - und das gemeinsame Kochen und Essen mit Familie oder Freunden.
    Appetit verloren?

    Untergewicht im Alter: So gelingt das Gegensteuern

  • Nimmt mir KI den Job – oder macht sie ihn endlich leichter? - Die Rolle des Mitarbeiters verändert sich in Zeiten von KI.
    Mensch und Maschine

    Nimmt mir KI den Job – oder macht sie ihn endlich leichter?

  • Beruflicher Neustart: Schritt für Schritt zum neuen Job - Endlich wieder Lust auf den Job haben? Blinder Aktionismus hilft selten - ein vernünftiger Plan kann allerdings ans Ziel führen.
    Frische Luft schnuppern

    Beruflicher Neustart: Schritt für Schritt zum neuen Job

  • Wie unterstütze ich jemanden, der Krebs hat? - Eine feste Umarmung, ein abgenommenes Telefonat mit der Krankenkasse, ein Topf Suppe: Unterstützung für krebskranke Menschen kann ganz viele Formen haben.
    Weltkrebstag

    Wie unterstütze ich jemanden, der Krebs hat?

  • Nie mehr peinlich am Schlepplift stürzen - wie geht das? - Hinauf im Doppelpack: Bei Zweier-Schleppliften sollte man umso mehr aufpassen - sonst reißt man nicht nur sich, sondern auch den Mitfahrer um.
    Experte gibt Tipps

    Nie mehr peinlich am Schlepplift stürzen - wie geht das?

  • Krankenhaus
  • Alle Themen
Newsletter abonnieren

Meistgelesen

  • 1.Erzgebirge

    Unfall auf der B101 in Schwarzenberg: Mehrere Verletzte nach Zusammenstoß zweier PKW
  • 2.Chemnitz

    Zwei Sterne: Erneute Auszeichnung für dieses Chemnitzer Restaurant
  • 3.Mittelsachsen

    Polizei-Großeinsatz in Mittelsachsen: Was ist geschehen?

Prospekte & Magazine

Auch interessant


Blick
Kooperationspartner
Online Rezept Erfahrungen Wettanbieter Vergleich einfach-sparsam.de Girokonto Vergleich Tradingerfahrungen Lotto Erfahrungen Produktvergleich
Weitere Angebote
CMD - Centrale Medien Dienste Freie Presse Buchprogramm Freie Presse Mediengruppe WVD Dialog Marketing Liebe in Sachsen Mein Gedenken erzgebirge.de Freie Presse Meine Reise Mein Ticket Mein Shop Mein Job
Themen
Kulturhauptstadt 2025 MotoGP Sachsenring Weihnachten Organisationen Schlagworte Ereignisse Personen Produkte Orte
Autorenprofile Newsletter Service Archiv Kontakt Impressum Haftungsausschluss Datenschutzerklärung Datenschutzeinstellungen
BLICK.de auf Instagram BLICK.de auf Facebook BLICK.de auf Youtube BLICK.de auf TikTok BLICK.de auf WhatsApp
© 2026 Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz
FreiePresse Mediengruppe Logo